Versicherungslexikon
Übertritt GKV
Übertritt GKV
Von einem Übertritt aus der GKV spricht man dann, wenn ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung vollzogen wird. Dieser Wechsel ist nicht jederzeit und nicht für jeden möglich. Es müssen bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein, damit ein Übertritt aus der GKV erfolgen kann.
Bedingungen für den Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Generell besteht für eine Person die Möglichkeit des Übertritts aus der GKV in die PKV, wenn sie aus der Versicherungspflicht befreit ist. Beamte oder Selbstständige sind beispielsweise Personengruppen, für die keine Versicherungspflicht besteht. Des Weiteren wird man aus der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit, wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Studenten, Auszubildende oder Künstler können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, sodass auch ihnen die Möglichkeit eines Übertritts aus der GKV zusteht. Es wird allerdings empfohlen, einen Übertritt aus der GKV gründlich zu überlegen. Ist man nämlich einmal Mitglied der privaten Krankenversicherung, so kann man nur im Falle einer eintretenden Versicherungspflicht wieder Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Sonstige Wünsche auf einen Wiedereintritt in die GKV werden grundsätzlich abgelehnt.
Gründe für den Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Warum viele Menschen von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung übertreten, ist in vielen Fällen auf die verbesserte medizinische Versorgung zurückzuführen. Obwohl Mitglieder einer deutschen GKV auch eine ausreichende ärztliche Betreuung erhalten, ist die der privaten Krankenversicherungen nahezu immer deutlich besser und umfangreicher. Die PKV hat im Allgemeinen ein größeres Leistungsspektrum zu bieten als die gesetzliche Versicherung. Mehrere Arten von Behandlungen können dort durchgeführt werden, für die die PKV die vollen Kosten übernimmt. Dies schließt beispielsweise Behandlungen beim Heilpraktiker oder bei Ärzten der alternativen Medizin mit ein, für die die GKV in vielen Fällen nicht aufkommt. Des Weiteren hat man stets das Recht den Arzt seines Vertrauens aufzusuchen, ohne dass eine Überweisung des vorherigen Arztes verlangt wird.
Krankenhausaufenthalt – ein häufiger Grund für den Übertritt
Viele Menschen nennen auch die besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt als Grund für den Übertritt in die PKV. Gerade bei Operationen ist es den Patienten wichtig, vom Arzt ihrer Wahl behandelt zu werden. Eine Chefarztbehandlung oder eine Operation beim Wunscharzt ist dem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung nur in seltenen Fällen gestattet. Auch der Wunsch nach einem Einzelzimmer kann bei GKV-Versicherten nicht gewährt werden. Die Private Krankenversicherung gestattet hingegen sogar die Wahl der jeweiligen Klinik. So können als Privatpatient auch Kliniken besucht werden, die sich weit vom Wohnort entfernt befinden. Außer den zusätzlichen Anfahrtskosten entstehen für den Patient keine weiteren Beiträge.






