Versicherungslexikon
Alle Begriffe mit K
- Kalkulation GKV
In gesetzlicher Krankenversicherung werden Beiträge nach festem Prozentsatz des Bruttoeinkommens erhoben.
- Kalkulation PKV
Individuelle Berechnung des Beitragssatzes für Mitglieder in privater Krankenversicherung.
- Karenztage
In Karenzzeit hat Versicherer keine Leistungspflicht, auch wenn Versicherungsfall eintritt.
- Kieferorthopädie
Teilgebiet der Zahnmedizin zur Behandlung, Erkennung und Verhütung von Fehlbildungen- und stellungen im Kiefer.
- Kinderkrankengeld
Bezeichnet eine Leistung, die Elternteile unterstützt, die ein krankes Kind pflegen und so nicht arbeiten können.
- Kindernachversicherung
Bezeichnet den versicherungsschutz von Neugeborenen und minderjährigen adoptierten Kindern
- Kompositversicherer
Alle Versicherungen, die Schutz vor Schaden und Unfall geben, mit Ausnahme der Krankenversicherung.
- Kontrahierungszwang
Pflicht, mit einer anderen Person ein Rechtsverhältnis einzugehen bzw. einen Vertrag abzuschließen.
- Kostenerstattung
Hier unterscheiden sich GKV und PKV deutlich, da die Kostenerstattung abhängig ist vom jeweiligen Abrechnungsprinzip.
- Krankengeld
Finanzielle Leistungen, die die GKV im Falle einer Arbeitsunfähigkeit an den Versicherungsnehmer leisten muss.
- Krankenhausbehandlungen
Krankenhausbehandlungen sind jegliche ärztliche Behandlungen, die im Krankenhaus durchgeführt werden.
- Krankenhaustagegeld
Finanzielle Mittel, die bei Krankenhausaufenthalt täglich zur Verfügung gestellt werden.
- Krankenhauswahl
Recht des Patienten, vor einer Einweisung ins Krankenhaus dieses selber auszuwählen.
- Krankenkassen
Umgangssprachlich für nahezu jede Art von Krankenversicherung verwendet, eigentlich aber nur GKV.
- Krankenkassenwahlrecht
Versicherungsnehmer können aussuchen, bei welcher Krankenversicherung sie sich versichern wollen.
- Krankenkontrollen
Arbeitgeber lässt den tatsächlichen Krankenstand seiner krank gemeldeten Mitarbeiter überprüfen.
- Krankentagegeld
Finanzielle Leistungen, die die Versicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu leisten hat.
- Krankentransportkosten
Bei medizinischer Indikation des Krankentransportes werden Kosten von Sozialversicherungen übernommen.
- Krankenversicherung Art Lebensversicherung
Die Regelung der Krankenversicherung stammt aus dem Versicherungsaufsatzgesetz.
- Krankenversicherungsfrei
Krankenversicherungsfrei bedeutet, dass man aus der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit ist.
- Krankenversicherungspflicht
Für alle Personen, die in der GKV pflichtversichert sind, gilt die Krankenversicherungspflicht.
- Krankenzusatzversicherung
Zusatzversicherung, die zusätzlich zur normalen Krankenversicherung abgeschlossen wird.
- Krankheitskosten
Krankheitskosten sind jegliche Ausgaben, die im Krankheitswesen geleistet werden müssen.
- Kur- Sanatoriumsbehandlung
Dienen grundsätzlich zur Verbesserung des Gesundheitszustandes, wobei oft zu alternativen Heilmethoden gegriffen wird.
- Kurtagegeld
Sowohl GKV als auch PKV kommen grundsätzlich für einen Teil der Kurkosten auf.
- Kurzzeitpflege
Von Kurzzeitpflege spricht man dann, wenn ein Mensch kurzfristige Pflege benötigt.
- Kündigung
Kann vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer ausgehen, die festgesetzte Kündigungsfristen beachten müssen.
- Kündigungsfristen
Die Kündigung einer PKV ist nur unter Berücksichtigung bestimmter Kündigungsfristen möglich.
- Künstler Publizisten
Sind Maler, Schriftsteller, Dichter und Musiker bzw. Menschen, die vorwiegend journalistische Tätigkeiten übernehmen.
- Kölner Hamburger Systematik
Krankheitsverzeichnisse, in denen sämtliche Krankheiten in Bezug auf das Behandlungsrisiko aufgeführt sind.






