Versicherungslexikon
Alle Begriffe mit G
- Gebührenminderungspflicht
Niedergelassene Ärzte unterliegen bei speziellen Behandlungen der Gebührenminderung.
- Gebührenordnung
Heilbehandler rechnen ihr Honorar nach Gebührenordnung ab. Es gibt Unterschiede zwischen Behandlergruppen.
- Gebührenordnung Zahnärzte
Regelt die Vergütung privatärztlich erbrachter Leistungen, allerdings nur für Zahnärzte.
- Gebührenordnung Ärzte
Ein Verzeichnis, in dem die Grundlagen zur Vergütung privatärztlich erbrachter Leistungen aufgeführt sind.
- Gebührenverzeichnis Heilpraktiker
Listet die durchschnittliche Vergütung für ausgeführte Leistungen auf. Angabe erfolgt in Euro.
- Gegliedertes Krankenversicherungssystem
Sorgt im Gegensatz zu anderen Ländern für die Grundabsicherung der Bürger in Deutschland.
- Gehaltsfortzahlung
Muss ein Arbeitgeber bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers leisten.
- Geldleistung
Stellt in der Krankenversicherung einen Ausgleich für den Lohnausfall dar und wird in bestimmten Fällen gewährt.
- Gemischte Kommission
Dient der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und der privaten Krankenversicherung vor Ort.
- Gemischte Krankenanstalten
Krankenanstalten, in denen neben üblichen Krankenhausleistungen weitere Behandlungen angeboten werden.
- Gerichtsstand
Ort, an dem zuständiges Gericht den Amtssitz hat und der Versicherte oder Versicherer Klage einreichen kann.
- Geringfügige Beschäftigung
Form der Beschäftigung, die für den Arbeitnehmer als sozialversicherungs- und steuerfrei gilt.
- Geringverdiener
Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind und ein Arbeitsentgelt von unter 325,00 Euro verdienen.
- Geringverdienergrenze
Bezieht sich auf die Kosten der Sozial-, also sowohl der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Gesamteinkommen
Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, die Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen umfassen.
- Gesellschafter GmbH
Bezeichnet im Steuerrecht alle Personen, die Geschäftsführer einer GmbH oder beherrschender Gesellschafter sind.
- Gesetzliche Krankenversicherung
Kommt bei einem eintretenden Krankheitsfall eines versicherten Mitglieds für die notwendige medizinische Hilfe auf.
- Gesetzlicher Zuschlag
Bestimmter Beitrag auf die Krankheitskostentarife, um die Stabilität der Beiträge im Alter zu sichern.
- Gesundheitsförderung
Aktivitäten sowie Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit und Gewährleistung von Gesundheitspotentialen der Menschen.
- Gesundheitsstrukturgesetz
Das Gesundheitsstrukturgesetz dient der Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
- Gesundheitswesen
Besteht aus allen Einrichtungen, Personen und Regelungen, die in den Bereich der Gesundheit fallen.
- Gleichbehandlungsgrundsatz
Ziel ist der Schutz des Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmergruppe von einer Benachteiligung durch den Arbeitgeber.
- GmbH Geschäftsführer
Juristische oder natürliche Person mit einer Kapitalanlage in einer Organisation des Privatrechts.
- Grundschutztarif
Bezieht sich einzig und allein auf tarifliche Regelungen der privaten Krankenversicherungen.
- Gruppenversicherung
Versichern einer Personengruppe in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag - auch Kollektivversicherung.






