Versicherungslexikon

Beamte


Beamte

Der alleinige Begriff Beamter kann nicht genau definiert werden, da man drei verschiedene Arten von Beamten unterscheidet. Ein staatsrechtlicher Beamter ist beispielsweise Mitglied im öffentlichen Dienst, wohingegen ein haftungsrechtlicher Beamter in einer Behörde oder einer öffentlichen Verwaltung tätig ist. Als gewerbsrechtliche Beamte wurden früher Arbeitnehmer bezeichnet, die in der Verwaltung eines privaten Gewerbes arbeiteten. Heutzutage ist dieser gewerbsrechtliche Beamtenbegriff jedoch eher ungebräuchlich. Des Weiteren werden Beamte in unmittelbare und mittelbare Beamte eingeteilt. Unmittelbare Beamte arbeiten in der unmittelbaren Staatsverwaltung, wohingegen mittelbare Beamte im Dienst eines Juristen des öffentlichen Rechts stehen.

Krankenversicherung für Beamte

In Bezug auf die Krankenversicherung unterscheiden sich Beamte grundlegend von Angestellten und anderen Arbeitnehmern. So erhalten Beamte des öffentlichen Dienstes keinen Arbeitgeberzuschuss. Sie bekommen einen vergleichbaren Teil von der Beihilfe erstattet. Welcher Prozentsatz von der Beihilfe übernommen wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, jedoch pendelt der Wert immer um 50% des Gesamtbetrages. Vorteil für die Beamten ist, dass sie selbst nur noch für den Differenzbetrag verantwortlich sind und sich für diesen versichern müssen.

Beamte fast ausschließlich privat versichert

Dass Beamte sich privat versichern müssen, wird häufig angenommen, entspricht aber nicht ganz der Richtigkeit. Beamte haben grundsätzlich das Recht, sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu lassen. Folgende Erklärung soll jedoch Aufschluss geben, warum es keinen Sinn macht, sich als Beamter in der GKV zu versichern. Beamte erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss, welcher normalerweise bis zu 50% der gesetzlichen Krankenversicherungskosten deckt. Wären Beamte bei der GKV versichert, so wird die Beihilfe nicht gebraucht, da die GKV nahezu alle Kosten übernimmt. Als Folge ergibt sich, dass die Kosten für die GKV allein beim Beamten liegen, da weder Arbeitgeberzuschuss, noch Beihilfe in Anspruch genommen werden können. So wäre die GKV teurer als eine private Krankenversicherung, da die Beihilfe 50% hier der Kosten abdeckt und man sich nur noch für die restlichen 50% bei der PKV versichern muss.

Familienversicherung als Beamter

Ein Beamter ist in der Regel zu 50% selbst beihilfeberechtigt. Besonders hoch sind die Prozentzahlen, zu denen die Familie Beihilfe empfangen kann. So ist ein geringfügig oder nicht berufstätiger Ehepartner eines Beamten zu 70%, die Kinder sogar zu 80% beihilfeberechtigt. Günstig wirkt sich das schließlich auf die monatlichen Beiträge aus, die für die private Krankenversicherung zu entrichten sind, denn es müssen nur noch die restlichen 20 oder 30% versichert werden. Ebenso genießen Beamte den Vorteil, dass die privaten Krankenversicherungen in der Regel besonders günstige Tarife für beihilfeberechtigte Versicherungsnehmer anbieten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine private Krankenversicherung kein „Muss“ für einen Beamten ist, jedoch die sinnvollste und günstigste Möglichkeit einer Krankenversicherung darstellt.

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