Versicherungslexikon
Alle Begriffe mit B
- Basistarif
Tarif der privaten Krankenversicherung, deren Beiträge und Leistungen sich an der Gesetzlichen orientieren.
- Beamte
Auf Lebenszeit Angestellte im Staatsdienst, z.B. in Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen.
- Beamtenanwärter
Eine Persongruppe im öffentlichen Dienst mit dem Rechtsstatus "Beamte auf Widerruf".
- Beamtenöffnungsaktion
Besonderes Entgegenkommen der privaten Krankenversicherungen gegenüber den Beamten.
- Beendigung Versicherungsschutz
Folgt nach Beeindigung des Versicherungsvertrages, evtl. auch bei vorzeitiger Kündigung.
- Befreiung Versicherungspflicht
Möchte sich ein Pflichtversicherter von der Versicherungspflicht befreien, muss er einen Antrag stellen.
- Befreiungsmöglichkeiten Rentner
Renter können sich mithilfe eines Befreiungsantrages aus Versicherungspflicht befreien lassen.
- Befreiungsmöglichkeiten Studenten
Eine komplette Befreiung aus der Versicherungspflicht ist für Studenten möglich.
- Befreiungsrecht Pflegeversicherung
Nur freiwillig gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, sich von der Pflegeversicherung befreien zu lassen.
- Beginn Versicherungsschutz
Als Versicherungsschutzbeginn wird der Zeitpunkt bezeichnet, ab dem ein Versicherungsschutz wirksam wird.
- Beginnverlegung
Im Zusammenhang mit Krankenversicherungen die Verlegung des vertraglichen Versicherungsbeginns.
- Behandlungspflege
Der Begriff Behandlungspflege tritt oft in Verbindung mit dem Wort Grundpflege auf und weist auf eine spezielle Pflege hin.
- Behinderte
Menschen, bei denen körperliche, geistige und seelische Gesundheit vom Durchschnittszustand anderer abweicht.
- Beihilfe
Finanzielle Unterstützung für Leistungen, die von privaten Krankenversicherungen in Anspruch genommen werden.
- Beihilfe Beamte
Finanzielle Unterstützung zu den Krankenversicherungskosten, wie der Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer.
- Beihilfebemessungssatz
Der Satz, der einem Beihilfeberechtigten von seinem Dienstherren gewährleistet wird.
- Beihilfeberechtigte
Personengruppe, die laut Gesetz Anspruch auf Beihilfe, also finanzielle Unterstützung bei Krankenversicherungskosten, hat.
- Beihilfebescheinigung
Versicherte erhalten Beihilfebescheinigung, die mit einer Arbeitgeberbescheinigung verglichen werden kann.
- Beihilfetarife
Besondere Angebote von privaten Krankenversicherungen für beihilfeberechtigte Versicherungsnehmer.
- Beitrag GKV
Bezeichnet die Kosten, die für die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung anfallen.
- Beitrag PKV
Bezeichnet den Kostenaufwand, der auf einen Versicherungsnehmer der Krankenversicherung zukommt.
- Beitragsanpassung
Anpassung an den individuell zu zahlenden Beitrag eines Kunden in die private Krankenversicherung.
- Beitragsbemessung
Eingeführt, da die Beiträge, die für den Krankenversicherungsschutz anfallen, nicht pauschal angegeben werden können.
- Beitragserhöhung
Man spricht von Beitragserhöhung, wenn unter bestimmten Umständen der monatliche Beitrag steigt.
- Beitragsfälligkeit
Für den Schutz durch eine Versicherung müssen die dafür fälligen Beiträge regelmäßig bezahlt werden.
- Beitragsrückerstattung
Ein Teilbetrag des eingezahlten Beitrages wird durch die private Krankenversicherung an den Kunden zurückgezahlt.
- Beiträge Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen in Deutschland und sichert Mitglieder bei Arbeitslosigkeit ab.
- Beiträge im Alter
Bezeichnet die monatlichen Beiträge für Versicherte, die im fortgeschrittenen Alter zu zahlen sind.
- Beiträge Rentenversicherung
Bezeichnet grundsätzlich die monatlichen Beiträge, die für die Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung anfallen.
- Belegarzt
Normaler niedergelassener Arzt, der ein Abkommen mit einem Krankenhaus geschlossen hat.
- Beratungseinsatz
Der Beratungseinsatz ist ein gesetzlich geforderter Pflichteinsatz durch ambulante Pflegedienste.
- Berufsanfänger
Bezeichnet eine Person die einen Beruf erlernt oder nach der Ausbildung in das Berufsleben ein steigt.
- Berufskrankheit
Ist eine Krankheit, die durch eine für den Beruf typische Krankheit ausgelöst worden ist.
- Berufsständische Krankenkassen
Versicherungsunternehmen der PKV sind auf Versicherung bestimmter Berufsgruppen ausgerichtet.
- Berufsunfall
Versicherungsfähiges Ereignis, bei dem es während der Arbeitszeit oder auf dem Weg dahin bzw. zurück zum Unfall kommt.
- Berufsunfähigkeit
Dauernde Beeinträchtigung einer Person in der Berufsausübung augrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität.
- Berufsverband
Privatrechtliche Körperschaft zur Förderung der Belange bestimmter Berufsgruppen.
- Besitzstandwahrung
Umfasst bestimmte rechtliche Vorlagen bezogen auf einen Tarifvertrag und eine Vergütungseinigung.
- Bezirksausschuss
Organisation deutscher Gemeinden, um die Interessen der Bürger eines Stadt- oder Ortsteiles zu vertreten.
- Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist eine abstrakte Variable zur Berechnung in der gesetzlichen Sozialversicherung.
- Billigungsklausel
Eingesetzt, wenn die Versicherungspolice nicht mit dem gestellten Antrag des Versicherungsnehmers übereinstimmt.
- Bindefrist
Tritt vor allem in Bezug auf verbindliche Angebote auf und hat dort ihre Anwendung.
- Bioenergetische Medizin
Verfahren und Praktiken zur Gesunderhaltung, Heilung, Linderung mit anderer Grundeinstellung.
- Biologische Medizin
Heilungsverfahren, das sich um das Zusammenspiel von Körper, Geist und Seele sorgt.
- Brillen Kontaktlinsen
Bezeichnung für optische Hilfsmittel, die Sehschwächen kompensieren und ein besseres Sehen ermöglichen.
- Bruttosozialprodukt
Bezeichnet die Summe aller Dienstleistungen und Güter, die ein Land innerhalb eines Jahres produziert hat.
- Bundesaufsichtsamt
Bundesanstalt zur Beaufsichtigung und Kontrolle aller in Deutschland vertretenden Bereiche des Finanzwesens.
- Bundesknappschaft
War früher Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen der Bergbauarbeiter.
- Bundespflegeversatzverordnung
Bezeichnet Regelungen und Informationen des Vergütungssystems von Krankenhäusern.
- Bundeswehr Zivildienst
Pflicht aller männlichen volljährigen Deutschen der Armee zu dienen oder eine zivile Tätigkeit zu absolvieren.
- Bundesärztekammer
Bezeichnung für die höchste berufliche Organisation aller deutschen Ärzte und deren Selbstverwaltung.






