Versicherungslexikon
Arztleistungen
Arztleistungen
Unter Arztleistungen versteht man alle Art von Behandlungen, die ein Arzt mit seinen Patienten durchführt. Arztleistungen werden im Krankenhaus, vom Hausarzt oder vom Zahnarzt erbracht. In der Regel muss der Patient nicht selbst für die Bezahlung der Arztleistungen aufkommen, sondern die Kosten werden von den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Keine überflüssigen Arztleistungen
Bei der Berechnung der Arztleistungen müssen sich die Ärzte an gewisse Regeln halten. Es dürfen nur Leistungen in Rechnung gestellt werden, die für die jeweilige Krankheit wirklich notwendig sind. Bei zusätzlichen Behandlungen, auf die man verzichten könnte, muss der Patient zustimmen und gegebenenfalls die Kosten selbst tragen. In diesem Fall muss sich der Arzt jedoch im Voraus absichern. Es muss ein Beratungsgespräch stattfinden, indem der Arzt seine Zusatzleistungen genau erklärt. Der Patient muss dabei zustimmen und sich schriftlich bereit erklären, für die Finanzierung aufzukommen. Erst wenn diese schriftliche Einverständniserklärung des Patienten vorliegt, kann der Arzt seine Zusatzleistungen in Rechnung stellen.
Höhe der Arztleistungskosten über GOÄ geregelt
Nicht nur bei der Behandlungsart sind Ärzte an gewisse Regeln gebunden, sondern auch bei der Höhe der Kosten, die für eine bestimmte Arztleistung erhoben werden können. Hierfür ist die Gebührenordnung für Ärzte, kurz genannt GOÄ verantwortlich. Sie muss Grundlage jeglicher Berechnungen sein. Auch bei Privatpatienten können keine Pauschalhonorare mehr verlangt werden, sondern es muss sich stets an der GOÄ orientiert werden. Diese Regelung wurde zum Schutz der Krankenversicherungen und Patienten eingeführt, damit keine zu hohen Beträge für Arztleistungen verlangt werden können.
Arztleistungen der PKV und GKV im Vergleich
Vergleicht man die Arztleistungen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, so sind bei beiden Versicherungen die grundlegenden Arztleistungen enthalten, die bei einer Krankheit nötig sind. Die private Krankenversicherung enthält in ihren Basisleistungen auch Behandlungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Beispiele hierfür wären Massagen, Physiotherapie und viele andere alternative Heilmethoden. Gesetzlich Versicherte müssen eine Zusatzversicherung abschließen, um beispielsweise bei ambulanten Behandlungen die gleichen Arztleistungen zu erhalten, wie es bei Privatpatienten der Fall ist.
Abrechnungsmodell der GKV und PKV
Im Abrechnungsmodell unterscheiden sich gesetzliche- und private Krankenversicherung deutlich. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung rechnet der Arzt direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Für den Patienten wird somit bei einem Arztbesuch nur die 10 Euro Praxisgebühr fällig. Bei Privatpatienten rechnet der Arzt vorerst mit dem Patient selbst ab. Der Patient erhält eine Rechnung, die er zunächst begleichen muss. Anschließend kann er diese bei der privaten Krankenversicherung einreichen und erhält sein Geld zurückerstattet.






