Versicherungslexikon

Anwartschaftsversicherung


Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung ermöglicht dem Versicherungsnehmer einen bestimmten Versicherungsschutz, der für einen späteren Zeitpunkt zugesagt wird. Dieser Krankenversicherungsschutz kann, nachdem der Grund für die Anwartschaftsversicherung entfällt, zu den normalen Bedingungen wieder umgestellt werden.

Anwartschaftsversicherungen sind möglich für die Dauer:

  • einer Krankenversicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit

  • des Anspruchs auf Familienhilfe

  • des Anspruchs auf freie Heilfürsorge

  • einer wirtschaftlichen Notlage

  • eines längeren Auslandsaufenthaltes

  • einer Arbeitslosigkeit

Sollte eine der aufgeführten Voraussetzungen wegfallen, wird die Leistungspflicht des in Anwartschaft stehenden Vertrags in Kraft gesetzt. Der Wegfall der Voraussetzung für die große Anwartschaftsversicherung ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit Wegfall dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Wird der Wegfall erst nach Ablauf von zwei Monaten angezeigt, so kann das Aufleben des Versicherungsschutzes nach einer erneuten Gesundheitsprüfung von besonderen Bedingungen abhängig gemacht werden. Krankheiten und Unfallfolgen, die während der Anwartschaftszeit eintreten, sind ohne Erhebung eines Risikozuschlages in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Kleine und große Anwartschaftsversicherung

Man unterscheidet zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaftsversicherung:

Die kleine Anwartschaftsversicherung ist sinnvoll, wenn der Anwartschaftsgrund nur kurzzeitig besteht. Sie kann für alle für den Neuzugang offenen Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldtarife beantragt werden. Wird die Anwartschaft beendet und der Versicherte erhält die vertraglich vereinbarten Leistungen, erfolgt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung. Der Beitrag richtet sich nach dem erreichtem Eintrittsalter. Das Höchstaufnahmealter, das mit Beginn des 34. Lebensjahres endet, sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Bei der großen Anwartschaft wird der Beitrag nach dem Eintrittsalter zu Beginn der Anwartschaftsversicherung berechnet. Es entfällt allerdings die Gesundheitsprüfung. Der Beitrag ist dennoch höher als bei der kleinen Anwartschafsversicherung. Liegen zwischen Beginn der Anwartschaft und dem Beginn des Versicherungsschutzes 20 Jahre, ist der spätere Beitrag deutlich preisgünstiger, als hätte davor eine kleine Anwartschaft bestanden.

Ob sich eine kleine oder eine große Anwartschaftsversicherung lohnt, muss im Einzelfall geprüft werden. Zum Beispiel bietet sich bei Berufssoldaten eine große Anwartschaft an, bei Zeitsoldaten in der Regel eine kleine Anwartschaft.

Hauptsächlich in privater Krankenversicherung

In Bezug auf Krankenversicherungen macht die Anwartschaftsversicherung fast ausschließlich in einer privaten Krankenversicherung noch Sinn. Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit dem 01. Januar 2009 dazu verpflichtet, jeden Antragssteller in ihre Versicherung aufzunehmen.

Schließt man in der privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft ab, kann der Versicherungsschutz später in eine reguläre private Krankheitskostenvollversicherung umgeändert werden. Während der Anwartschaftszeit hat der Versicherte folgende Ansprüche:

  • Die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird auf die Wartezeiten des gewählten Tarifs angerechnet.

  • Während der Anwartschaftszeit hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Leistung.

  • Abhängig von der großen oder kleinen Anwartschaftsversicherung erfolgt bei der Umwandlung in den gewählten Tarifs keine erneute Gesundheitsüberprüfung oder das ursprüngliche Eintrittsalter wird der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.

clever vergleichen und sparen Welche ist die beste Krankenversicherung?
Wie hoch ist Ihr Einsparpotenzial?