Zahnzusatzversicherung Vergleich

Die richtige private Zahnversicherung finden

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für zahnärztliche Behandlungen immer weniger. Für notwendigen Zahnersatz wird schlichtweg nur die Hälfte ausgegeben. Und das betrifft nur die Leistungen einer festgelegten Basisbehandlung. Der sogenannte „befundbezogene Festzuschuss“ beträgt momentan 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.

Höhere Kostenerstattung bei Zahnbehandlung

Mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen über fünf Jahre hinweg steigt der Zuschuss auf 60 Prozent, bei lückenlos nachgewiesenen Vorsorgebehandlungen in zehn Jahren auf 65 Prozent. Dabei reicht es aber nicht, ab und an zur Kontrolle zu gehen, sondern es muss ein Nachweis über regelmäßige und intensive Vorsorge geführt werden. Trotz aller Vorsorge und Zuzahlungen bleibt der Versicherte schon bei einer durchschnittlichen Behandlung auf einem hohen Anteil der Kosten sitzen. Wem die durchschnittliche Behandlung nicht ausreicht, wer hochwertigeren Zahnersatz will, hat hohe Kosten zu tragen.   

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