Studenten

Staatliche Finanzspritze

Bafoeg & Kindergeld

Bafög

Neben der Option, sich sein Studium durch Nebenjobs zu finanzieren, gibt es weiterhin die Möglichkeit, Berufsausbildungsförderung, das sogenannte Bafög, zu beantragen.

Hat man Anspruch auf Bafög, spielen bei der Berechnung einige Faktoren eine Rolle:

  • ob man bei seinen Eltern lebt

  • wenn nicht, wie viel Miete man zahlt

  • Art der Ausbildung

Erhält man als Student Bafög, muss man nach vier Semestern nachweisen, dass man innerhalb der Regelstudienzeit liegt. Ist das nicht der Fall, wird das Bafög gestrichen (es sei denn man kann Gründe für das verzögerte Studium angeben). Studenten müssen fünf Jahre nach der letzten Bafög-Zahlung die Hälfte der Gesamtsumme zinslos zurückzahlen.

Bafög und Krankenversicherung

Wer als Bezieher von Bafög seine Krankenversicherung selbst zahlt, hat einen höheren finanziellen Bedarf und erhält einen entsprechenden Zuschuss vom Bafög-Amt. Dabei ist es egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Studierende, die über die Familienversicherung der Eltern versichert sind, haben keinen Anspruch auf einen solchen Zuschuss.

Der Zuschlag zur studentischen Sozialversicherung beträgt derzeit nach § 13a BAföG 64,00 Euro monatlich

Dieser Zuschuss muss beim zuständigen Amt beantragt werden. Eine Liste der Ämter in Deutschland veröffentlicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld haben in der Regel die Eltern, leisten sie allerdings zu wenig Unterhalt, kann das Kind das Kindergeld für sich beantragen.

Seit dem 01.01.2010 gilt:

  • für das erste und zweite Kind je 184 €

  • für das dritte Kind 190 €

  • für das vierte und jedes weitere Kind je 215 €

Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, erhalten bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld, wobei sie eine Einkommensgrenze von 8004 Euro/ Jahr (Stand 2010) nicht überschreiten dürfen. Diese Einkommensgrenze sinkt mit jedem Monat, in dem keine Kindergeldberechtigung besteht.

Bei Absolvierung des Wehr- bzw. Zivildienstes verschiebt sich das Ende des Kindergeldanspruchs entsprechend nach hinten. Auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wie zum Beispiel Schulabschluss und Studienbeginn besteht Anspruch auf Kindergeld, diese Übergangszeit darf allerdings nicht länger als 4 Monate dauern. Beantragt wird Kindergeld bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit.

Einfluss auf die Einkommensgrenze

Ein Familienversicherung bei den Eltern besteht nur, solange die Einkommensbegrenzungen eingehalten werden. 400,00 Euro beträgt diese Grenze für studentische Nebenjobs im Monat. Wer mehr verdient, kann sich nicht mehr über die Eltern versichern, sondern muss eigene Beiträge zahlen.

Die Einnahmen aus Bafög und Kindergeld sowie aus weiteren Unterhaltszahlungen (z.B. durch die Eltern) werden hier nicht eingerechnet.

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