Private Krankenversicherung

Individueller Leistungskatalog

Umfangreiche individuelle Leistungen

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV) richten sich generell nach den gewünschten Leistungen des Versicherten, dem jeweiligen Eintrittsalter, dem Geschlecht und auch nach dem Gesundheitszustand. Einzige Ausnahme bildet der Basistarif. Das Einkommen spielt bei der Bemessung der Beiträge keine Rolle. Kinder und nicht berufstätige Ehepartner können bei einem privat Versicherten nicht kostenfrei mitversichert werden.

Sollte der Fall auftreten, dass der Versicherte Leistungen aus seinem Versicherungstarif nicht in Anspruch nimmt, kann man mit einer teilweisen Beitragserstattung rechnen. Hierbei kommt es auf den Tarif der Versicherungsgesellschaft an.

Kostenerstattung für ärztliche Behandlung

Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Kontaktlinsen, Heilmittel wie Massagen, Fango, Arztbesuche und Medikamente werden je nach Tarif ganz oder zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Ambulante Tarife decken alle durchzuführenden Behandlungen ab, bei denen die Versicherten anschließend wieder nach Hause fahren. Auch Vorsorgeuntersuchungen, die der frühzeitigen Erkennung von Krankheiten dienen, werden von vielen privaten Krankenversicherungen, unabhängig vom Alter, erstattet. Andere wiederum erstatten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, also nur ab einen bestimmten Lebensalter.

Die private Krankenversicherung bietet einen Zahntarif. Dieser übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen, Prophylaxe sowie Zahnersatz. Bei Zahnbehandlungen kann man Erstattungen zwischen 80 und 100 Prozent vereinbaren und beim Zahnersatz zwischen 40 und 100 Prozent.

Kosten für Krankenhausaufenthalt

Es besteht die Möglichkeit, dass Versicherte sich für einen Tarif entscheiden, der höhere Kosten für den Aufenthalt in einem Einbettzimmer abdeckt oder aber einen niedrigeren Beitrag wählen, bei dem normale Regelleistungen angeboten werden. Je nach Tarif ist die Behandlung durch den Chefarzt enthalten oder eine Behandlung ohne Chefarzt. Krankentagegeld wirkt bei Arbeitsunfähigkeit den Einkommensverlusten entgegen. Arbeitgeber sind ausschließlich nur dann verpflichtet ihren 50-prozentigen Pflichtanteil an der privaten Krankenversicherung zu übernehmen, wenn ausreichend Krankentagegeld versichert ist (80 Prozent des Nettoeinkommens).

Altersrückstellung als Vorsorge

Die private Krankenversicherung arbeitet mit sogenannten Altersrückstellungen, um die Beiträge im Alter moderat und stabil zu halten. Die Höhe der Altersrückstellung entspricht rund zehn Prozent zusätzlich zum regulären Beitrag. Der Zuschlag gilt ab den 21. Lebensjahr. Diese Rückstellungen müssen von der privaten Krankenversicherung angelegt und verzinst werden. Problematisch ist diese Art der Vorsorge bei einem Tarifwechsel, da die Mitnahme der Altersrückstellung gar nicht oder nur in gewissem Umfang möglich ist.

Reha und Kuren

In der Regel sind Maßnahmen für Kuren und Reha Leistungssache der gesetzlichen Träger der Rentenversicherungen. Deshalb sind die meisten Arbeitnehmer gesetzlich abgesichert. Einige Privattarife beinhalten trotzdem die Leistungen von Kuraufenthalten, falls gesetzliche Träger die Kostenübernahme verweigern. Andere wiederum versichern diese Leistungen durch spezielle Kurtarife.

Leistungen im Ausland

Bei einem Auslandsaufenthalt in Europa besteht nicht die Notwendigkeit eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Monaten außerhalb Europas ist ein Krankenschutz gewährleistet. Bei mehr als zwei Monaten ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig.

Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung

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