Private Krankenversicherung

Kuren und Reha

Kuren und Reha zur Erholung

Hat ein Versicherter eine lange Krankenhausbehandlung hinnehmen müssen und ist daher arbeitsunfähig oder besteht eine psychische Überlastung, beispielsweise durch einen Burn-Out, so können Kuren oder Rehabilitationen helfen. Hierdurch soll der Patient wieder arbeitsfähig gemacht und psychisch gestärkt werden. Wie die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch die private Krankenversicherung bestimmte Kostenteile einer Kur oder Reha-Maßnahme. Häufig ist es jedoch so, dass der privat versicherte Patient die Aufenthaltskosten in der entsprechenden Einrichtung selbst tragen muss oder die Versicherung nur geringe Festzuschüsse gewährleistet. Daher bieten die meisten privat Versicherer spezielle Kurkostentarife an, sodass der Versicherte für eine Kur oder Rehabilitation rundum abgesichert ist. 

Rehabilitationsmaßnahme (Reha-Maßnahme)

Eine Rehabilitationsmaßnahme soll dazu dienen, einen erkrankten Versicherten wieder arbeitsfähig zumachen. Daher werden für gesetzlich Versicherte Reha-Aufenthalte von den Rentenversicherungsträgern, den Berufsgenossenschaften oder gegebenenfalls den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Auch die private Krankenversicherung übernimmt Rehabilitationsmaßnahmen, sofern es sich dabei um eine unmittelbare Anschlussbehandlung an einen Krankenhausaufenthalt handelt und die Reha-Maßnahme im gleichen Krankenhaus erfolgt.

Findet die anschließende Behandlung jedoch in einer anderen Einrichtung statt, so stellt die private Krankenversicherung nur grundsätzliche Leistungen für den Versicherten bereit. Betroffene sollten jedoch unbedingt beachten, dass in diesen Einrichtungen meist nicht nur medizinisch notwendige Behandlungen durchgeführt werden. Hier werden häufig auch Kur- und Heilbehandlungen angeboten, welche die private Krankenversicherung jedoch in keinem Fall übernehmen muss. Vor Antritt der Rehabilitation sollten Patienten daher eine Leistungszusage von ihrer privaten Krankenversicherung verlangen, da sonst der Anspruch auf Versicherungsleistungen verweigert werden kann.

Leistungen der Kurkostenversicherung

Im Regelfall zahlt die private Krankenversicherung bei einer stationären Kur für den Versicherten kleine Tagessätze oder Festzuschüsse. Einige Versicherer handhaben es so, dass diese zwar die medizinischen Leistungen übernehmen, aber die Unterbringungskosten durch den Versicherten selbstständig aufgebracht werden müssen.

Damit der Versicherte dieser Eigenleistung entgehen kann, bietet die private Krankenversicherung eine Kurkostenversicherung an. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung mit welcher sich der Versicherungsnehmer im Falle eines Reha- oder Kuraufenthalts vollständig absichern kann. Dadurch muss der Versicherungsnehmer nicht mehr selbst für die Zahlung von Unterkunft, Verpflegung, medizinischen Behandlungen, Arzneimitteln, Verbandmitteln, Heilmitteln oder der Kurtaxe aufkommen, sondern diese Leistungen werden dann von der Kurkostenversicherung übernommen. Die Kurkostenversicherung zahlt allerdings nur dann, wenn die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Gutachten bestätigt wurde.  

Kostenerstattung bei Kuren

Je nach Versicherer und Art der Kurkostenversicherung kann die Ausschüttung der Leistungen auf unterschiedliche Weise erfolgen. Einige Versicherungen erstatten nach einem entsprechenden Nachweis die in Anspruch genommenen Leistungen. Andere Kurkostenversicherungen schütten über einen bestimmten Zeitraum ein vereinbartes Tagegeld aus. Je nach Versicherer können der Leistungsrahmen sowie die Beiträge zu einer Kurkostenversicherung jedoch variieren.

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