Private Krankenversicherung
Beiträge und Kosten
Kosten für die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung wird bei den Deutschen zunehmend beliebter, denn dieser Versicherungsschutz verspricht individuelle Leistungen, innovative Behandlungsmethoden sowie einen hohen Komfort bei der medizinischen Betreuung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse lassen sich die Kosten für eine private Krankenversicherung nicht pauschal beziffern, denn die Beiträge sind abhängig von mehreren Faktoren.
Beitragskosten
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge lediglich vom Einkommen abhängig: Gesetzliche Versicherungsnehmer zahlen daher 14,9 Prozent ihrer monatlichen Einkünfte an ihre Krankenversicherung, dafür bekommen diese weitgehend einheitliche Leistungen geboten.
In der privaten Krankenversicherung lässt sich der Versicherungsschutz individuell gestalten. Je nach Umfang der Leistungen können die Kosten erheblich variieren. Zudem sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung vom Geschlecht abhängig. Frauen zahlen meist mehr, da jene eine höhere Lebenserwartungen haben. Außerdem haben das Eintrittsalter des Versicherten sowie dessen Gesundheitszustand einen Einfluss auf die Versicherungskosten.
Um den jeweiligen Gesundheitsstatus zu überprüfen, müssen Personen, die sich privat Versichern lassen möchten, eine sogenannte Gesundheitsprüfung absolvieren. Für Antragssteller mit Vorerkrankungen kann das weitreichende Konsequenzen haben: Die private Krankenversicherung ist befugt einen Antragsteller abzulehnen, sofern sein Gesundheitszustand ein zu hohes Versicherungsrisiko birgt. Neugeborene werden auch ohne Gesundheitsprüfung in die private Vorsorgen aufgenommen.
Versicherte mit Vorerkrankungen zahlen häufig Risikozuschläge, welche sich meistals prozentualer Aufschlage auf den Normalbeitrag auswirken. Zudem können diese Personen Leistungsstaffelungen und Leistungsausschlüsse erhalten. Die private Krankenversicherung bietet daher in den ersten Versicherungsjahren in bestimmten Leistungsfeldern nur eine begrenzte Erstattung oder schließt die Gewährleistung von Behandlungskosten für eine bestimmte Krankheit ganz aus.
Ausnahmefall Basistarif
Mit dem Basistarif wurde auch das Kostenprinzip in der privaten Krankenversicherung teilweise gebrochen. Es ist nunmehr gesetzlich festgelegt, dass sich die Beiträge dieses Tarifes nach dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (Derzeit 558,75 Euro) richten muss. Versicherungsnehmer, die den Beitrag nicht aufbringen können, zahlen meist nur die Hälfte und können in gewissen Fällen einen staatlichen Zuschuss von bis zu 125 Euro erhalten. Eine Besonderheit des Basistarifes ist, dass Versicherte mit Vorerkrankung nicht abgelehnt oder Leistungen nicht eingeschränkt werden dürfen.
Mögliche Beitragsteigerung
So wie in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung zunehmend erhöhen. Gründe dafür können unter anderem sein:
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der medizinischer Fortschritt, zum Beispiel durch Steigerung der Medikamentenpreise
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eine erhöhte Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes
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die allgemeine Inflation
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die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Zugang in die private Krankenversicherung
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gesetzliche Vorgaben zur Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung
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die Veränderung der Stornoquote (Abwanderung)
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die Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen
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