Private Krankenversicherung

Kinder und Familie

Private Krankenversicherung für Kinder

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder kostenlos mitversichert werden. Eine solche Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Grundsätzlich gilt: Die Kinder werden bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen mitversichert. Ist dieser Elternteil in der privaten Krankenversicherung, entfällt die Möglichkeit, die Kinder kostenlos in der gesetzlichen Familienversicherung mitzuversichern. Das gilt allerdings nicht, wenn das Arbeitsentgelt des privat versicherten Elternteils unter der Versicherungspflichtgrenze (2010: 4.162,50 Euro monatlich) liegt.

Familie mit Kind

Beispiel 1:

Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich 1.800,00 EUR. Ihr Mann ist in einer privaten Krankenversicherung versichert. Er hat monatliche Einkünfte von 4.500,00 EUR. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder können dann nicht mehr familienversichert werden. Stattdessen fallen für jedes Kind extra Beiträge in Höhe des Mindestbeitrages an. Hier lohnt sich oft eine private Versicherung.

Beispiel 2:

Die Ehefrau ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sie verdient 1.800,00 EUR Brutto monatlich. Der Mann ist selbstständig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt 2.500,00 EUR. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als die Versicherungspflichgrenze mit 4.162,50 EUR monatlich. Die Ehefrau kann daher die Kinder beitragsfrei mitversichern.

Beispiel 3:

Der Ehemann ist Mitglied der freiwilligen Versicherung in der GKV. Sein Einkommen beträgt 4.500,00 EUR, die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von 4.200 EUR im Monat. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar 4.162,50 EUR monatlich, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes versichert.

Beiträge und Tarife

Sollen Kinder in der privaten Krankenversicherung versichert werden, muss für jedes Kind ein eigener Tarif abgeschlossen werden. Dementsprechend fällt auch für jedes Kind ein eigener Beitrag an. Die Höhe der Beiträge für ein Kind richtet sich wie bei Erwachsenen nach dem Umfang der gewählten Leistungen und der Gesundheitsprüfung (Vorerkrankungen), nicht aber nach dem Geschlecht. Die Höhe eines durchschnittlichen monatlichen Beitrags für eine private Kinderkrankenversicherung können stark schwanken.

Ausschlaggebend ist nicht nur die Versicherungsgesellschaft – Kinder müssen in derselben Gesellschaft versichert werden, in der auch die Eltern versichert sind -, sondern auch der gewählte Tarif und das Alter des Kindes. Da Kinder in der Regel kaum oder gar keine Vorerkrankungen und ein geringeres Eintrittsalter haben, ist eine private Krankenversicherung zu den Konditionen der Eltern oft deutlich günstiger. Grundsätzlich sind die Leistungen für Kinder durch den elterlichen Tarif begrenzt. Zusätzliche Leistungen lassen sich durch private Zusatzversicherungen absichern.

Ein Beitrag zur Pflegeversicherung wird nicht fällig. Die Gesundheitsprüfung entfällt, sofern das Kind bis spätestens zwei Monate nach der Entbindung in der elterlichen PKV versichert wird (rückwirkend). Besonders bei Kinderärzten ist eine Tendenz zu immer längeren Wartezeiten zu beobachten. Daher entscheiden sich Eltern zunehmend auch für eine private Krankenversicherung ihrer Kinder. Zumal der Leistungskatalog sehr flexibel gestaltet werden kann.

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