Private Krankenversicherung
Antworten auf häufige Fragen
Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung
1. Hat die Erhöhung des Beitragssatzes für gesetzlich Versicherte auch Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss von privat Versicherten?
Ja. Die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Versicherte hat sich auf 3.750 Euro pro Monat erhöht und somit wurde der maximale Arbeitgeberzuschuss von 257,25 Euro auf 262,50 Euro erhöht. Der Arbeitgeber zahlt einem privat Versicherten 50 Prozent seines Beitrages zur Krankenversicherung, jedoch maximal 262,50 Euro.
2. Was ist ein Basistarif?
Der Basistarif der privaten Krankenversicherungen ist ein brancheneinheitlicher Tarif, der für alle Personen offen steht. In Punkto Leistungen und Beiträge wurde der Tarif an die gesetzliche Krankenversicherung angelehnt. Im Basistarif dürfen weder Risikoaufschläge erhoben noch Personen aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden.
3. Kann ich als privat Krankenversicherter noch in den Basistarif einer anderen Versicherungsgesellschaft unter Mitnahme der Alterungsrückstellung wechseln?
Nein. Es gab zwar eine Übergangsfrist in der das möglich war, diese endete aber am 30. Juni 2009. Ein Wechsel wäre unter Mitnahme von Altersrückstellungen nur innerhalb Ihres eigenen Versicherers möglich. Also auch in den Basistarif.
4. Ich bin privat versichert und habe meinen Job verloren. Kann ich weiter in der Privaten bleiben?
Bis 31.12.2008 galt für Bezieher von Arbeitslosengeld (Alg I und Alg II) die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Seit 01.01.2009 müssen privat Versicherte, die in die Arbeitslosigkeit gehen, privat versichert bleiben Allerdings muss der Staat für Empfänger von Hartz IV einen Teil der Beiträge übernehmen.
5. In diesem Monat überschreite ich die Versicherungspflichtgrenze. Kann ich dann gleich in eine private Krankenversicherung wechseln?
Nein, das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze ist nur eine Voraussetzung um sich privat versichern lassen zu können. Seit 2009 schreibt der Gesetzgeber vor, mindestens drei Jahre über der Grenze liegen zu müssen. Aktuell beträgt die Versicherungspflichtgrenze 49.950 Euro brutto im Jahr.
6. Bei mir haben sich die Lebensumstände so geändert, dass meine private Krankenversicherung nicht mehr günstiger ist als die gesetzliche Krankenversicherung. Kann ich einfach so in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gestaltet sich meist nicht so einfach. Nur wer unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt, kann die wieder gesetzlich versichert werden. Dazu zählt für Angestellte das Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze oder auch die Arbeitslosigkeit. Oft macht der Wechseln in den Basistarif Sinn.
7. Ist in der privaten Krankenversicherung die Zeit des Mutterschutzes auch beitragsfrei wie bei den gesetzlichen Krankenkassen?
Nein, die Beiträge müssen weiter gezahlt werden. Allerdings gibt es eine Hintertür: Wer sich rechtzeitig um eine Krankentagegeldversicherung kümmert, kann diese während der Mutterschaft in Anspruch nehmen. Das könnte dann die Beiträge unter dem Strich wegfallen lassen, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum.
8. Stimmt es, dass ich nach Abschluss einer privaten Krankenversicherung drei Monate warten muss, bis ich Anspruch auf Leistungen habe?
Es stimmt, dass es Wartezeiten beim Wechsel in die private Krankenversicherung geben kann. Allerdings gelten diese Fristen nur dann, wenn der Wechsel nicht nahtlos erfolgte. Ist das der Fall, gilt neben der allgemeinen Wartezeit von drei Monaten die besondere Wartezeit von acht Monaten (Leistungen für Kieferorthopädie, Entbindungen, Psychotherapie und Zahnbehandlung) sowie eine 3-jährige Wartezeit für die Pflegekrankenversicherung.
9. Können auch Kinder privat krankenversichert werden?
Natürlich können auch Kinder in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Die Beiträge sind i.d.R. deutlich niedriger als für Erwachsene, weil das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand die entscheidenden Faktoren sind.
10. Was passiert, wenn ich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zu Versicherungsbeginn etwas vergesse?
Die Beantwortung der Gesundheitsfragen sollte sehr gewissenhaft durchgeführt werden. Wer falsche Angaben macht oder Erkrankungen verschweigt, um einen niedrigeren Beitrag zu bekommen, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein. Möglich ist, dass die Versicherung Beiträge nachfordert oder dass im Krankheitsfall die Leistungen von der Versicherung gar nicht übernommen werden. Es kann sogar passieren, dass der Vertrag von der Versicherung gekündigt wird. Das gilt auch für nicht wissentlich gemachte Falschangaben.
11. Fallen für eine Anwartschaftsversicherung auch Beiträge an?
Ja. Die Höhe der Beiträge ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und in der Regel so bemessen, dass a) die Verwaltungskosten gedeckt sind und b) die Altersrückstellungen weiter angespart werden.
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