Private Krankenversicherung

Aktuelle Einkommensgrenzen

Einkommensgrenze für die Versicherung in der PKV

Der Begriff der Einkommensgrenze ist rechtlich nicht ganz eindeutig geregelt. In Bezug auf die Krankenversicherung werden zwei Begriffe mit der Einkommensgrenze in Verbindung gebracht. Zum einen wird sie auf die Beitragsbemessungsgrenze (GKV) und zum anderen auf die Versicherungspflichtgrenze (PKV) bezogen. Häufig werden beide Grenzen verwechselt bzw. gleichgesetzt. In der Tat waren beide Summen noch vor einigen Jahren identisch. Auch eine Angleichung in Ost und West hat bereits statt gefunden. Die Beitragsbemessungsgrenzen zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung sind dagegen in Ost und West noch unterschiedlich hoch.

Einkommensgrenzen im Überblick:

GKV: Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000 € (3.750 / Monat)

Gibt die maximale Bemessungsgrundlage für Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung bei gesetzlichen Krankenkassen an. Liegt der Verdienst über dieser Grenze, werden dennoch keine höheren Beiträge berechnet.

PKV: Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 € (4.162,50 / Monat)

Gibt das Jahreseinkommen an, bis zu der die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Ist das Einkommen höher, kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden.

Wechselmöglichkeiten nach Berufsgruppen:

Angestellte und Arbeitnehmer

Sie können mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Seit der Gesundheitsreform gelten jedoch weitere Einschränkungen durch die Drei-Jahres-Frist.

Selbständige, Freiberufler und Beamte

Diese Berufsgruppen können sich unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze privat versichern. Gewisse Ausnahmen bestehen bei selbständig tätigen Künstlern und Publizisten. Hier gilt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht gemäß Künstlersozialgesetz.

Studenten

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Studenten privat versichern. Sofern der gesetzliche Versicherungsschutz nicht ausreichend ist bzw. eine private Vollversicherung nicht möglich oder sinnvoll ist, kann durch eine eine private Krankenzusatzversicherung das Niveau der Leistungen erhöht werden. Hierfür gibt es spezielle Studententarife.

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