Private Krankenversicherung

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze in der PKV

Die Beitragsbemessungsgrenze ist im Bereich der privaten Versicherungswirtschaft zunächst relevant für den Basistarif. Der Gesetzgeber hat die Privatversicherer dazu verpflichtet, einen Tarif anzubieten, der sich hinsichtlich Leistungsumfang und Beitragshöhe an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Auch der Beitrag des Basistarifs ist an die Konditionen der gesetzlichen Versicherung angelehnt: Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Versicherung nicht übersteigen.

Außerdem nimmt die Beitragsbemessungsgrenze Einfluss auf den Pflichtanteil des Arbeitgeberzuschusses. Dieser setzt sich u.a. zusammen aus dem einheitlichen Krankenkassenbeitrag (14,9 Prozent) und der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arbeitnehmer gesetzlich oder privat versichert ist. 

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Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grundlage für die maximale Höhe der zu leistenden Krankenkassenbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dieser Grenze werden die Beiträge gedeckelt und bleiben gleich, auch wenn das faktische Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Beitragsbemessungsgrenzen, nämlich zur allgemeinen und knappschaftlichen Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Pflege- und Krankenversicherung.

Bis vor einigen Jahren war die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung identisch mit der für die private Krankenversicherung wichtigen Versicherungspflichtgrenze. Aus diesem Grund gibt es häufig Verwechslungen zwischen den maßgeblichen Einkommensgrenzen.

Durch die wachsenden finanziellen Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung entschied sich die Bundesregierung für zwei unterschiedliche Einkommensgrenzen ab dem Jahre 2003. Ziel war es, die Anzahl der gesetzlich Versicherten zu vergrößern und auf Grundlage des Solidaritätsprinzips dauerhaft eine Stärkung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen zu erreichen.

Jeweils jährlich werden in der Sozialversicherung die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze an das Bruttolohn-Niveau der Versicherten angepasst.

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze

Jahr jährliche Grenze monatliche Grenze
201045.000 €3.750,00 €
2009 44.100 € 3.675,00 €
2008 43.200 € 3.600,00 €
2007 42.750 € 3.562,50 €
2006 42.750 € 3.562,50 €
2005 42.300 € 3.525,00 €
2004 41.850 € 3.487,50 €
2003 41.400 € 3.450,00 €
2002 40.500 € 3.375,00 €
2001 78.300 DM 6.525,00 DM

Die Versicherungspflichtgrenze

Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 € (4.162,50 / Monat) 
Versicherungspflichtgrenze 2009: 48.600 € (4.050,00 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2008: 48.150 € (4.012,50 / Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2007: 47.700 € (3.975,00 / Monat)

Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung

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