Private Krankenversicherung

Berechnung der Beiträge

Beitrag und Beitragsentwicklung

Die private Krankenversicherung kalkuliert für einen Versicherungsnehmer einen individuellen Beitrag, abhängig vom gewählten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Weiterhin werden Altersrückstellungen gebildet, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Damit ist sichergestellt, dass Gruppen gleicher Risiken dieselben Beiträge zahlen, die ausreichen müssen, um die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.

Grundlage für sämtliche Beitragsberechnungen sind versicherungsmathematische Methoden, die vor allem dafür sorgen, dass die Versicherung wirtschaftlich deckend arbeitet. Dennoch sind private Versicherungsträger genauso ein Teil des Gesundheitssystems wie die gesetzlichen Krankenkassen. Sie übernehmen somit eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und tragen zur sozialen Sicherung bei. Deshalb handelt es sich bei privaten Krankenversicherungen nicht ausschließlich um gewinnorientierte Unternehmen. Die Versicherungsunternehmen können die Beiträge nicht beliebig frei gestalten, sondern unterliegen gewissen politischen und gesetzlichen Vorgaben.

Zusammensetzung des Beitrages

Da in der privaten Krankenversicherung das Prinzip der Kapitaldeckung herrscht, muss jeder Versicherte für das eigene statistische Risiko vorsorgen. Als junger Mensch zahlt er daher mehr, als sein statistisches Risiko eigentlich erfordert. So werden Risiken vorgeleistet, die erst im Alter auftreten (Altersrückstellung). Im Gegensatz dazu tragen die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung das Risiko für die gesamte Versicherungsgemeinschaft (Umlageverfahren). Diese Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung bilden neben dem echten Risikoanteil den zweitgrößten Anteil am Beitrag.

Beitragserhöhung und Beitragserstattung

Sofern Krankheiten nach Annahme des Vertrages auftreten, trägt die Versicherung das Risiko. Es kommt also zu keiner Beitragserhöhung bei neu auftretenden Krankheiten. Bei Antragstellung gilt jedoch, dass alle diagnostizierten Krankheiten der letzten fünf Jahre, die ambulant behandelt oder untersucht wurden sowie stationäre Aufenthalte aus den letzten zehn Jahren genau notiert werden. Diese Angaben sind bei den Gesundheitsfragen der Gesellschaften zu berücksichtigen.

Je nach gewähltem Tarif und Versicherer belohnen die Gesellschaften das kostenbewusste Verhalten eines Versicherten, indem sie mehrere Monatsbeiträge zurückerstatten (bis zu sechs Monatsbeiträge).

Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung

In Zukunft wird es sowohl in der privaten Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung zu Beitragserhöhungen kommen. Beitragserhöhungen sind eine Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und auch des zunehmenden medizinischen Fortschritts. Beispielsweise waren Herzoperationen bei über 70-jährigen in den 1960er Jahren noch undenkbar, heute ist das eine medizinische Standardleistung geworden. Auch die Preise für Arzneimittel oder für einen Behandlungstag im Krankenhaus sind gestiegen und werden auch zukünftig weiter steigen.

Risikozuschlag kann entfallen

Wenn bestimmte Vorerkrankungen für den Versicherer ein erhöhtes Risiko darstellen, kann dieser einen Risikozuschlag verlangen. Auf Antrag kann dieser Zuschlag nach drei Jahren wegfallen. Dies gilt allerdings nur, wenn ein entsprechendes Attest vom Arzt vorliegt, dass die einst bestandene Krankheit kuriert ist bzw. dass keine Behandlungen mehr zu erwarten sind.

Individuelle Selbstbeteiligung

Durch eine frei gewählte Selbstbeteiligung senken Versicherte aktiv ihren Beitrag, denn die Eigenverantwortung der Patienten wird gestärkt. Sie zahlen also bis zur festgelegten Grenze die Kosten allein (z.B. 250 Euro oder 750 Euro pro Jahr). Der Wegfall der Bagatellschäden reduziert den Verwaltungskostenanteil und trägt somit zur Beitragsstabilität der Tarife bei.

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