Private Krankenversicherung

Der brancheneinheitliche Basistarif

Grundschutz im Basistarif

Durch die Gesundheitsreform besteht seit 1. Januar 2009 eine Krankenversicherungspflicht für alle. Menschen, die bis dahin ohne Krankenversicherung waren, müssen von der Versicherung aufgenommen werden, in der sie zuletzt versichert waren, unabhängig ob privat oder gesetzlich.

Der brancheneinheitliche Basistarif muss von allen privaten Versicherungsträgern angeboten werden und beinhaltet die gleichen Leistungen wie bei den gesetzlichen Krankenkassen üblich. Vorgesehen ist dieser Tarif auch für alle freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Bis zum 55. Lebensjahr steht dieser Tarif allen Versicherungsnehmern ohne vorherige Gesundheitsprüfung offen, d.h. es besteht Aufnahmezwang.

Mitnahme von Altersrückstellungen

Bisher Privatversicherte können in den neuen Basistarif wechseln (auch zu einer anderen Versicherungsgesellschaft) und ihre angesparten Altersrückstellungen mitnehmen. Der Beitrag für den Basistarif der privaten Krankenversicherung ist nicht höher, als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen.

Der Basistarif wurde ursprünglich für Selbständige mit geringem Einkommen konzipiert. Da seit 1. Januar 2009 Krankenversicherungspflicht besteht, richtet sich der Tarif auch an Personen, die vorher ohne Versicherung waren, bzw. PKV-Neuversicherte. Daher werden auch die Erstattungssätze der Leistungen an die der Krankenkassen angelehnt. Wo Ärzte sonst bei privat versicherten Patienten den 2,3-fachen Gebührensatz abrechnen können, wird für Patienten im Basistarif nur der 1,7-fache Satz fällig. So kann der Beitrag dieses Tarifs recht günstig kalkuliert werden.

Beitrag im Basistarif

Der Beitragssatz zum Basistarif beträgt für Erwachsene ab 21 Jahren maximal 558,75 Euro im Monat, abhängig von Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn sowie dem Geschlecht der zu versichernden Person. Eine Familienversicherung gibt es nicht, so dass Familienmitglieder extra versichert werden müssen.

Wechsel in den Basistarif

Auch hier wurde im Zuge der Gesundheitsreform eine weitreichende Liberalisierung des privaten Versicherungsmarktes angestrebt. Privat Versicherte können seit 2009 weitgehend beliebig in den Basistarif wechseln, egal ob innerhalb des eigenen Versicherers oder zu einem zweiten Anbieter. Entscheidend hat sich hier auch die Regelung zur Mitnahme von Altersrückstellungen geändert. Bei einem Wechsel innerhalb des eigenen Versicherers in den Basistarif werden die angesparten Rücklagen vollständig und beim Wechsel zum Zweitanbieter im Umfang des Basistarifs übertragen. Nach einer Wartezeit von 18 Monaten ist sogar der Wechsel zu einem Drittanbieter möglich. Auch dann können Altersrückstellungen übertragen werden.

Leistungen des Basistarifs

Die privaten Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, den Basistarif anzubieten. Diese orientieren sich stark an  der gesetzlichen Krankenversicherung – sowohl hinsichtlich der Beiträge als auch der Leistungen. Es gilt im Wesentlichen der Leistungskatalog der GKV und der entsprechende Höchstbeitrag zur Gesetzlichen.

Außerdem sind die Privatversicherungen - anders als in sonstigen Tarifen – gezwungen, Patienten aufzunehmen. Ablehnungen aufgrund von besonderen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Risiken sind nicht zulässig. Ebenso wenig dürfen entsprechende Zuschläge zum Beitrag erhoben werden.

Damit das aus wirtschaftlicher Sicht für die Versicherungen finanzierbar bleibt, müssen die privaten Versicherungsträger einen Mechanismus zum Ausgleich der finanziellen Belastungen einrichten, die aus dem Basistarif resultieren. So sollen die privaten Krankenversicherung gegenseitige Ausgleiche zahlen, um das System des Basistarifs langfristig effektiv zu halten.

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