Private Krankenversicherung
Sparen fürs Alter
Stabilere Beiträge durch Altersrückstellung
In der Versicherungswirtschaft werden statistische Risiken für die Versichertungsgemeinschaft erfasst, um Beiträge für alle Versicherten kostendeckend gestalten zu können. Im Gesundheitsbereich steigt das individuelle Risiko mit zunehmendem Alter des Versicherten. In der gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Versicherungsgemeinschaft den Risikoanteil, in der privaten Versicherung dagegen trägt der Versicherte seinen Risikoanteil selbst. Das steigende Risiko würde zu steigenden Beiträgen im Alter führen. Daher wird mit Altersrückstellungen frühzeitig ein „Polster“ angespart. Die Bildung der Alterungsrückstellungen bewirkt also, dass der Tatbestand des Älterwerdens nicht automatisch zu steigenden Beiträgen führt.
Der Versicherte zahlt mit seinem Beitrag, neben einem Risikoanteil für das gegenwärtige Risiko, zugleich einen Sparanteil für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Ein Teil des Beitrags wird verzinslich angespart, um die höheren Krankheitskosten im Alter abzufangen.
Mitnahme von Altersrückstellungen
Mit der Gesundheitsreform ist die Mitnahme von Altersrückstellungen im Falle des Wechsels der Versicherung erheblich erleichtert worden. Wer innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens in den Basistarif wechselt, kann die angesparten Rückstellungen sogar in vollem Umfang übernehmen. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherungsanbieter können diese angesparten Altersrückstellungen zumindest teilweise, nämlich in Höhe des Basistarifs, zum neuen Versicherer übertragen werden.
Voraussetzung ist, dass der Wechsel im ersten Halbjahr 2009 vollzogen wurde. Nach 18 Monaten kann der Versicherte in einen höheren Tarif wechseln, einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht. Ebenso ist es möglich, nach der 18-Monats-Frist in den Basistarif eines dritten Versicherers zu wechseln und angesparte Altersrückstellungen mitzunehmen (wieder in Höhe des Basistarifs). In der Vergangenheit mussten beim Wechsel Altersrückstellungen neu angespart werden, so dass de facto kaum ein Bemühen um Bestandskunden zu verzeichnen war. Grund dafür ist, dass die Altersrückstellung keine vertragsbezogene Ansparung also keine individuelle Rückstellung darstellt, wie es bei Lebensversicherungen der Fall ist.
Wettbewerb durch Altersrückstellungen
In der privaten Krankenversicherung werden Altersrückstellungen stattdessen im jeweiligen Alterskollektiv eines Tarifs gebildet, so dass der Pool von finanziellen Rücklagen von der gesamten Alterskohorte getragen wird. Wenn in der Vergangenheit ein Kunde ausschied, weil er zu einem anderen Versicherer wechselte, kamen die übrigen Versicherten des Alterskollektivs in den Genuss von Altersrückstellungen, die sie nicht selbst angespart hatten. In diesem Punkt bringt die Gesundheitsreform ein deutliches Mehr an Wettbewerb und deutliche Vorteile für privat Versicherte. Bei Neuverträgen kann der Versicherte beim Wechsel zu einem zweiten Versicherer in einen beliebigen Tarif wechseln und seine Rückstellungen im Umfang des Basistarifs mitnehmen.
Höhe der Altersrückstellungen
Die Gemeinschaft der privat versicherten Personen in Deutschland hatte im Jahr 1990 Altersrückstellungen in Höhe von 30 Mrd. DM angespart (15,34 Mrd. Euro bei 6,6 Mio. Versicherten). Bis zum Jahr 2000 war diese Zahl auf 116,5 Mrd. DM (59,57 Mrd. Euro bei 7,5 Mio. Versicherten) und bis 2008 auf rund 130 Mrd. Euro (8,6 Mio. Versicherte) angestiegen.
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