Gesundheitskarte

Vorrang für Datenschutz bei Gesundheitskarte

Dienstag, 18. Nov 2008, 10:27
Mediziner sind zur Definition der genauen Voraussetzungen gefordert, unter denen sensible Daten von Patienten überhaupt gespeichert werden dürfen. Klaus Bittmann, der Vorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, hat diese Forderung anlässlich der Jahreshauptversammlung des Ärzte-Verbandes aufgestellt.
Auch Mediziner betrifft das Thema Datenschutz von Patienten!

Auch Mediziner betrifft das Thema Datenschutz von Patienten!

Der NAV-Virchow-Bund ist der größte deutsche Berufsverband der niedergelassenen Ärzte. Die neue elektronische Gesundheitskarte, die E-Card, löst immer noch allenthalben Kritik und Unmut aus, auch beim Vorsitzenden des Verbandes. Er ließ keinen Zweifel dran, dass Ärzte nicht unbedingt technische Kenntnisse haben und auch eigentlich nicht haben müssen. Gerade unter diesen Prämissen müssen die Mediziner Grundsätze und Voraussetzungen für das neue Medium und die innovative Technik formulieren und auf ihrer buchstäblichen Umsetzung bestehen. "Wer die Datenhoheit hat, hat die Macht", brachte es Klaus Bittmann auf den Punkt.

E-Card kann Bedrohung sein

Die Jahreshauptversammlung beschäftigte sich in diesem Jahr mit dem Schwerpunktthema Informationstechnologie und der Problematik des Datenschutzes. Die oben zitierte Macht will der NAV-Vorsitzende nicht aus der Hand geben. Denn die Möglichkeiten, gerade die hochsensiblen Gesundheitsdaten von Versicherten zu missbrauchen, stellen eine große Bedrohung dar. So wäre es mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte durchaus möglich, dass die Krankenkassen in die Gesundheitsversorgung eingreifen könnten. Doch eine weitaus größere Gefahr sieht Bittmann in einer möglichen Intervention des Staates.

Zugriff des Staates weitet sich aus

Es wäre nicht auszudenken, wenn die Patientendaten von staatlichen Institutionen missbraucht und zweckentfremdet würden. Wir können alle froh sein, in einer Demokratie zu leben, aber: " Sollte sich das aber irgendwann einmal ändern, wollen wir nicht dabei geholfen haben, dass die Türen offen stehen." Der Übergang zum Staat, der alles überwacht, ist bereits unmerklich beschritten worden. Davon zeugen Videoüberwachungen, lebenslängliche Steuernummer und die Datenspeicherung auf Vorrat. Nun soll mit der neuen Gesundheitskarte auch das Gesundheitswesen in diese Raster eingepasst werden. Die "Krake Staat" ist wohl auf dem Vormarsch, so die Befürchtung Bittmanns.

Krankenkassen könnten über die Daten eingreifen

Gastrednerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übte Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte, weil die Interessen und Bedürfnisse von Ärzten und Patienten völlig vernachlässigt würden. Im Vordergrund stehen eindeutig die wirtschaftlichen Belange und Interessen. Auch Peter Schaar, der Datenschutzbeauftragte des Bundes, stellte großes Interesse der Krankenkassen fest, über die Gesundheitskarte lenkend einzugreifen und so beispielsweise Kosten gering zu halten. Doch konnte er diese Befürchtungen zerstreuen, denn für solche Eingriffe sei die geschaffene Infrastruktur ziemlich ungeeignet. Es seien speziell für die Arbeit mit der E-Card weit gefasste Datenschutzrichtlinien erlassen worden. Knackpunkt wird die sachgerechte Umsetzung dieser Vorgaben sein.

Entwarnung: Sicherheit gewährleistet

Der E-Card-Experte der Bundesärztekammer konnte diesen Anmerkungen nur zustimmen. Die Datensicherheit sei weitgehend gegeben. Oft sei sie besser als bei Versorgungsverträgen, die auf EDV-Lösungen basieren. Auch seien etliche EDV-Geräte in den ärztlichen Praxen für die Anforderungen, die die Arbeit mit der elektronischen Gesundheitskarte mit sich bringen wird, nicht geeignet und werden den Sicherheitsanforderungen nicht gerecht. Die Verzögerungen im Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte sind nicht zuletzt entstanden, weil die Sicherheitsstandards angemessen umgesetzt werden mussten.




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