Narkose beim Zahnarzt
Vollnarkose beim Zahnarzt – Krankenkasse muss zahlen
Montag, 17. Nov 2008, 11:01
Eine Narkose kann Kindern mit großer Angst vorm Zahnarzt helfen.
Die Klägerin hat eine Tochter von 13 Jahren, die zu einer Behandlung bei ihrem Zahnarzt angemeldet war. Das Mädchen ging auch zu diesem Termin. Doch auf dem Behandlungsstuhl stellte der Arzt erhebliche gesundheitliche Störungen fest. Das Mädchen hatte zu niedrigen Blutdruck und sehr kalte Hände, begleitet von Schweißausbrüchen und sogar Atemstörungen. Die Ursache für diese Symptomatik war eine übertriebene, ja krankhafte Angst vor der Behandlung beim Zahnarzt. Deshalb behandelte der Zahnarzt seine Patienten bei diesem Termin und auch bei allen folgenden Behandlungen untere Vollnarkose.
Narkose verschärft Ängste
Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für die Narkose ab. Die Begründung: Eine Behandlung unter Vollnarkose könnte die panische Angst vor der Zahnarztbehandlung verstärken. Anstatt die Ängste zu verbessern, würde die Maßnahme die Angst zu einer chronischen Phobie werden lassen. Die Krankenkasse wollte also die 180 Euro für die Narkose nicht zahlen und berief sich mit ihrer Begründung auf Statements ihres Vertrauenszahnarztes, die aber eher allgemein gehalten waren.
Bei Kinderängsten Narkose angebracht
Die Mutter der Patientin wollte das so nicht hinnehmen und zog trotz des relativ kleinen Betrages vor Gericht. Es ging ihr wohl um das Prinzip. Die Richter gaben der Mutter in jeder Beziehung recht. Der behandelnde Zahmarzt hatte ausgeführt, dass seine Patientin unter starken Ängsten zu leiden hatte. Er hielt in dieser Situation mit der schwerwiegenden körperlichen Symptomatik eine örtliche Betäubung für lebensgefährlich. Das Gericht war der Ansicht, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme für die Narkose zu Unrecht verweigert hatte.
Krankenkasse muss zahlen
Die Urteilsbegründung macht deutlich, dass es nicht angemessen ist, eine solche Vollnarkose bei einem Kind praktisch als Kunstfehler einzustufen. Auch wenn diese Narkose unter Umständen die „Zahnarzt-Phobie“ verstärken und chronisch machen kann, darf eine solche Behandlung nicht verweigert werden. Auch der Hinweis darauf, dass nur bei höchstens acht Prozent der Behandelten beim Zahnarzt eine Behandlung unter Vollnarkose nötig ist, konnte das Gericht nicht von seiner Meinung abbringen. Die Stellungnahme des behandelnden Zahnarztes war für die Richter ausschlaggebend. Die Krankenkasse muss die Kosten für die Vollnarkose zahlen.
Zahnärztliche Narkose strittig
Die Frage der Vollnarkose bei zahnärztlichen Behandlungen ist schon seit vielen Jahren umstritten. Es gibt keine schlüssige Einigung darüber, wann und unter welchen Bedingungen eine Krankenkasse die dafür anfallenden Kosten übernehmen muss. Auf den Internetseiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gibt es Anleitungen und Ratschläge, wie man der kindlichen Angst vor dem Zahnarzt wirksam begegnen kann.
am 25. Jan 2009 um 23:04
Mit einer Kombination von Psychotherapie (meist Verhaltenstherapie), Medikamenten (Beruhigungsmittel) und selten auch Anästhesie (Vollnarkose) kann heute fast jedem kindlichen oder erwachsenen Angstpatienten geholfen werden.
Unter
http://www.aubacke.de/Vollnarkose-Test/Vollnarkose-Test2.htm
findet man einen Selbsttest ob eher Verhaltenstherapie oder Vollnarkose angeraten sind.
Zeig der Angst die Zähne und Du gewinnst ein Lächeln!
Alexander Pirk
Zahnarzt / Facharzt für psychotherapeutische Medizin und Allgemeinmedizin






