Gerichtsurteil PKV

Urteil: Jobcenter zahlt für private Krankenversicherung

Samstag, 10. Okt 2009, 09:34
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung werden für Hartz IV-Empfänger seit diesem Monat vollständig übernommen. Sie sind bei Bezug von Alg II nicht mehr automatisch gesetzlich pflichtversichert, sondern können den Basistarif in Anspruch nehmen.
Das Jobcenter zahlt Bedürftigen auch die PKV-Beiträge.

Das Jobcenter zahlt Bedürftigen auch die PKV-Beiträge.

Bisher mussten Empfänger des ALG II die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) fast vollständig bezahlen, die Jobcenter übernahmen nur einen geringen Teil. Doch diese Regelung gehört nun der Vergangenheit an. Seit dem 2. Oktober 2009 müssen durch einen Eilbeschluss (S31 AS 174/09 ER) des Sozialgerichtes Gelsenkirchen die vollen Beiträge für eine private Krankenversicherung im Basistarif für Hartz IV-Empfänger von den Arbeitsämtern übernommen werden. Denn aufgrund der Gesundheitsreform 2007 sind Personen, die vorher schon in einer PKV Mitglied waren, ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr gesetzlich pflichtversichert, sondern müssen in der PKV bleiben.

Der Basistarif

Der Basistarif wurde ebenfalls am 1. Januar 2009 eingeführt. Seitdem sind alle privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, diesen anzubieten. Er ist in seinem Leistungsangebot vergleichbar mit den Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen anbieten. So wird selbst für Empfänger des ALG II die Nutzung von Leistungen der PKV möglich. Denn für die Menschen, die bereits privat versichert sind, ist es oft schwierig, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Der Nachteil aber ist, dass Ehepartner und Kinder ohne regelmäßiges Einkommen nicht kostenlos mitversichert werden können. Privat Krankenversicherten, die bereits vor 2009 in einer PKV Mitglied waren, war es im ersten Halbjahr 2009 möglich, in den Basistarif ihrer oder einer anderen PKV zu wechseln. Neukunden, die sich nach dem 1. Januar 2009 versichert haben, können dies immer noch in Anspruch nehmen. Für Erstere ist dieser Service nur noch in bestimmten Fällen möglich. An den Basistarif ist man nach Tarifabschluss 18 Monate lang gebunden, bis man nach Bedarf wieder in einen anderen Tarif wechseln kann.

Familie war ohne Versicherungsschutz

Zum Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen kam es im konkreten Fall durch eine Mutter mit drei Kindern, die einen Antrag auf Hartz IV stellte, diesen auch bewilligt bekam. Das Jobcenter musste die Beiträge übernehmen, weigerte sich jedoch und die Mutter wurde dazu verpflichtet 306 € selbst zu bezahlen. Als sie das Geld nicht aufbringen konnte, verlor sie sogar ihren Versicherungsschutz. Das Gericht unterstützte dies nicht und machte deutlich, dass privat und gesetzlich Versicherte gleichgestellt sein müssten. Denn GKV-Mitglieder, die Hartz IV beziehen, müssten auch keine Beiträge bezahlen. Die Behörde hat nun laut einer Sprecherin des Sozialgerichts Berufung beim Landessozialgericht angekündigt.




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