E-Card

Streit um die Gesundheitskarte - Behandlung nur mit Bild

Montag, 22. Jun 2009, 06:30
Nach ständigem Hin und Her soll sie nun zum 01. Oktober flächendeckend eingeführt werden: Die elektronische Gesundheitskarte (e-Card). Doch schon droht neues Unheil, denn wer seiner Krankenkasse kein Lichtbild zur Verfügung stellt, kann seinen Versicherungsschutz verlieren.
Verwaltungsmonster Gesundheitskarte.

Verwaltungsmonster Gesundheitskarte.

Die FDP-Fraktion hat in dieser Angelegenheit das Bundesgesundheitsministerium gefragt, und die Antwort war schlicht und einfach: Ohne Passfoto gibt es keine Behandlung. In der Antwort heißt es, dass die neue e-Card nicht ausgefertigt werden kann, "wenn ein notwendiges Lichtbild nicht vorgelegt wird". Es ist gesetzlich festgelegt, dass die neue Karte mit dem Bild des Versicherten ausgestattet sein muss. Ganz deutlich gesagt: Ohne Foto gibt es keine Karte, und ohne Karte fällt auch die medizinische Versorgung flach. Es stellt sich die Frage, ob ein solch strenges Vorgehen wirklich nötig ist, denn das vielfach umstrittene Stück Plastik wird zumindest in der Anfangsphase die gleichen Daten aufweisen wie die alte Karte.

E-Card kann viel mehr

Das werden Name und Versichertennummer, Krankenkasse und die Dauer der Gültigkeit sein, alles andere ist noch in der Diskussion. Niemand weiß genau, wann und in welcher Form die eigentlich wichtigen Informationen wie Krankheits- und Notfalldaten oder die elektronische Krankenakte auf der Karte gespeichert werden sollen. Im Prinzip ist die elektronische Karte eine positive Sache. Wird die Blutgruppe gespeichert, stehen diese Informationen im Notfall schnell zur Verfügung. Werden die benutzten Medikamente auf der Karte verewigt, kann man falsche Medikationen verhindert. Jeder Arzt kann die stets aktuellen Daten des Patienten abrufen, so dass doppelte und unnötige Behandlungen der Vergangenheit angehören würden.

Lichtbild gegen Missbrauch

Doch es gab immer wieder Probleme und Pannen, denn vor allem muss der Datenschutz bei derartig sensiblen Daten gewährleistet sei. Diese Informationen dürfen auf keinen Fall in falsche Hände gelangen. Obwohl die Technik immer noch nicht ausgereift ist, viele Ärzte die neue Technik ablehnen und auch ihren Patienten davon abraten, wird sie nun im Oktober wohl tatsächlich kommen. Der Einstieg wird zunächst begrenzt ablaufen, doch nach und nach werden alle gesetzlich Versicherten mit der neuen Plastikkarte ausgestattet werden. Ein wichtiger Bestandteil der Karte ist das Bild, denn der Missbrauch der Karte soll eingedämmt werden. Es soll sich niemand mehr Leistungen auf Kosten der Solidargemeinschaft verschaffen, die ihm gar nicht zustehen. Deshalb auch die Strenge, mit der das Lichtbild eingefordert wird.

Prüfungen nicht eingeplant

Es gibt nur ein kleines, ein winziges Problem: Niemand prüft, ob das Lichtbild tatsächlich zum jeweiligen Versicherten gehört. Die Karte wird mit dem eingeschickten Foto verziert, ob es nun den Versicherten zeigt oder den verstorbenen Großonkel aus Amerika. Bei der strikten Ahndung von Lichtbildverweigerern ist diese Tatsache zumindest bemerkenswert. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen macht klar, dass es tatsächlich keine Verpflichtung gibt, die Identität des Versicherten festzustellen, wenn die neue Karte beantragt wird. Der entsprechende Passus des Fünften Sozialgesetzbuches schreibt zwar fest, dass die elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild haben muss, doch ob das Bild tatsächlich den Versicherten zeigt, bleibt im Dunkeln. Dem Missbrauch wird also weiter Tür und Tor geöffnet sein.

Kein Recht am eigenen Bild

Warum dann Millionen Versicherte Fotos machen und verschicken sollen, die Mitarbeiter der Krankenkassen diese Bilder erfassen und die Karten dann mit diesen Bildern bestückt werden müssen, das lässt einen vernunftbegabten Menschen schon nachdenklich werden. Die Kosten der Einführung werden innerhalb von fünf Jahren immerhin bis zu 5,2 Milliarden Euro ausmachen. Macht man sich dann noch bewusst, dass die erste Kartenausgabe an die Versicherten zusätzlich 500 Millionen Euro kosten wird, so könnte aus der Nachdenklichkeit – je nach Temperament – Gelächter oder Wutgeschrei werden. Es ist aber jedem Versicherten zu raten, seiner Krankenkasse ein persönliches Konterfei zur Verfügung zu stellen. Denn wie gesagt: Kein Foto – kein Arzt und kein Krankenhaus. Widerstand durch Unterlassen ist in diesem Fall völlig unangebracht.




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