Sonderkündigungsrecht

Private Krankenversicherung: Jetzt wird abgerechnet

Montag, 30. Nov 2009, 10:50
Wer kurz vor Jahresende durch seine private Krankenversicherung über Beitragserhöhungen informiert wurde, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ein Wechsel des Tarifs oder des Anbieters kann Vorteile bringen. Es gibt die Möglichkeit, durch kostenlose PKV Online Rechner eine günstigere und leistungsstarke private Krankenversicherung zu finden.
Private Krankenversicherung: Jetzt wird abgerechnet.

Private Krankenversicherung: Jetzt wird abgerechnet.

Alle Jahre wieder flattern privat Versicherten zum Jahresende Informationen zu Beitragsanpassungen ins Haus. Manche dürfen sich über leichte Beitragssenkungen freuen, andere sind von einer Erhöhung der Kosten betroffen. Im letzteren Falle steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu, das einen Wechsel außerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ermöglicht. Damit dies nicht mit Leistungseinbußen oder versteckten Beitragserhöhungen verbunden ist, nehmen viele Versicherte die Hilfe eines kostenlosen Internet-Rechners in Anspruch. Die größte Hürde bei einem Wechsel sind die angesparten Altersrückstellungen, die sich nur begrenzt übertragen lassen. 

Lückenloser Versicherungsschutz

Beim Wechsel in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter ist die allgemeine Versicherungspflicht zu beachten. Diese gilt für privat Versicherte seit dem 1. Januar 2009 und besagt, dass jeder einen Krankenversicherungsschutz vorweisen muss. Daher muss ein Wechsel immer lückenlos erfolgen. Sonst können rückwirkend Beiträge fällig oder Leistungen gestrichen werden.

Wartefristen vermeiden

Ein lückenloser Wechsel ist außerdem wichtig, um bei der neuen Versicherung keine Wartezeiten hinnehmen zu müssen. Nur ein lückenloser Übergang von der alten zur neuen Krankenversicherung stellt sicher, dass Leistungen vom ersten Tag an gewährt werden. Ansonsten übernimmt der Versicherer Leistungen in bestimmten Bereichen erst nach Ablauf der Wartefrist. Diese kann je nach Tarif und Art der Leistung zwischen drei Monaten für Krankentagegeld und drei Jahren für Pflegeleistungen betragen.

Kündigung und Neuantrag müssen zur Wahrung des Versicherungsschutzes daher gut abgestimmt sein. Außerdem gilt das Sonderkündigungsrecht nur einen Monat ab Bekanntgabe der Beitragserhöhung von Seiten des Versicherungsanbieters. Entscheidend ist hier der Zeitpunkt der Zustellung der Information. Immer mehr Versicherte machen von ihrem Sonderrecht Gebrauch, um Leistungen und Beiträge zu optimieren. Zur Unterstützung nutzen viele Betroffene einen kostenlosen Rechner zur privaten Krankenversicherung, um einen günstigen neuen Tarif oder einen leistungsstarken neuen Anbieter zu finden.

Mitnahme von Altersrückstellungen

Ein wesentlicher Aspekt bei der Kündigung sind angesparte Altersrückstellungen. Dieses Finanzpolster für das Alter ist nach geltendem Versicherungsrecht weder Eigentum des Versicherungsnehmers noch der Versicherung. Die Rückstellungen gehören vielmehr der jeweiligen Versichertengemeinschaft innerhalb einer Tarifgruppe. Daher sind diese Spareinlagen nur in begrenztem Umfang zur neuen Versicherung übertragbar. Versicherte, deren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 bereits bestand, können Altersrückstellungen grundsätzlich nicht mitnehmen. Die Rücklagen müssen beim neuen Versicherer neu angespart werden. Für Verträge, die nach dem Stichtag abgeschlossen wurden, konnten die Rückstellungen bis 31. Juni 2009 im Umfang des Basistarifs übertragen werden.

PKV Rechner vor Kündigung nutzen

Dennoch kann sich ein Wechsel lohnen. Wie hoch das effektive Einsparpotenzial im Einzelfall ist, sollte jeder Versicherte für sich in Erfahrung bringen. Kostenlose Rechner bieten sich zur Tarifkalkulation an. Mit einem genauen Vergleich der privaten Krankenversicherungen lassen sich zudem leistungsstarke und gut wirtschaftende Anbieter heraus filtern, deren Tarife auch für die Zukunft weitgehende Stabilität versprechen.  




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