Gesundheitsreform
Nach dem Urteil: Hoffnung, Bestätigung und Niederlage
Donnerstag, 11. Jun 2009, 06:30
Die Gesundheitsreform ist laut BVG-Urteil verfassungsgemäß.
Besonders zuversichtlich äußerte sich natürlich die Bundesgesundheitsministerin. Ulla Schmidt sieht sich in ihrer und der Auffassung der Bundesregierung bestätigt, dass die letzte Gesundheitsreform verfassungsgemäß ist. Es sei nun festgeschrieben, dass sich auch die private Krankenversicherung ihrer sozialen Verantwortung stellen müsse. Mit dem neuen Basistarif sei die Versicherung von älteren und kranken Menschen in der PKV bezahlbar geworden. Die Ministerin hofft, dass die PKV die neuen gesetzlichen Regelungen zügig umsetzt und sich an zukünftigen Reformen konstruktiv beteiligt. Doch die privaten Krankenversicherer können dem Geschehen in Karlsruhe durchaus vielversprechende Seiten abgewinnen.
Duales System bestätigt
Trotz der Niederlage vor dem Verfassungsgericht gibt es positive Aspekte. Das Urteil sei eine "klare Absage an die Bürgerversicherung". So jedenfalls die Interpretation des Vorsitzenden des PKV-Verbandes Reinhold Schulte. Die Richter am Bundesverfassungsgericht hätten eindeutig das deutsche Gesundheitssystem mit den beiden Komponenten der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt. Die Regelungen der Gesundheitsreform seien von den Richtern nur deshalb nicht verworfen worden, weil sie keine erheblichen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der PKV sehen konnten. Das Urteil sei "auf Wiedervorlage" gestellt, denn es sei der Regierung aufgegeben worden, die Entwicklung der PKV zu beobachten. Sollten doch Probleme auftauchen, müsse neu entschieden werden.
Stopp für Verdrängung
"Mit dieser Beobachtungsklausel hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ganz klar signalisiert: Bis hier hin und nicht weiter", so die Analyse des Sozialrechtsprofessors Gregor Thüsing. Die Gesundheitsreform hat keinen absoluten Anspruch. Wenn durch die Reform doch noch existenzielle Schwierigkeiten für die PKV auftauchen, dann muss nachgebessert werden. Gregor Thüsing, der die meisten Kläger vor Gericht vertreten hat, hatte sich zwar deutlichere Zeichen erhofft, aber immerhin konnte verhindert werden, .. "dass die Politik einen Freifahrtschein bekommt, das System der privaten Krankenversicherung unbegrenzt auszuhöhlen."
Bürgerversicherung nicht ausgeschlossen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) liefert eine völlig andere Interpretation des Karlsruher Urteils. Der DGB sieht die Hoffnung auf eine Bürgerversicherung gestärkt, die alle Bevölkerungsgruppen einbezieht. Vorstand Annelie Buntenbach meint, dass mit der nächsten Gesundheitsreform die Mitwirkung der PKV am Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) festgeschrieben werden müsste. Auf der gleichen Schiene fährt offensichtlich die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). In einer Erklärung stellt sich der Verband die Frage, ob und wie lange das zweigleisige System noch seine Berechtigung hat. Die VZBZ favorisiert eine Bürgerversicherung, die durch Übergangsregelungen abgefedert werden muss.
Krankenkassen für weitere Reformen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind ebenfalls von dem Urteil positiv angetan. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, hält es für ermutigend, dass der neue Basistarif vom Gericht bestätigt wurde. Auch könnten Versicherte vom verstärkten Wettbewerb durch die Verfügbarkeit der Altersrückstellungen profitieren. Doch Frau Pfeiffer sieht noch mehr Reformbedarf. Bisher ist die Mitnahme bei einem Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Das müsse sich ändern.
Kommt die Einheitskrankenkasse?
Doch es gibt auch massive kritische Stimmen gegen das Urteil. Ärzte und Zahnärzte können dem Richterspruch überhaupt keine guten Seiten abgewinnen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sieht eine große Gefahr. Vorstandsvorsitzender Jürgen Fedderwitz hält das Urteil für einen Freibrief für alle Maßnahmen des Gesundheitsministeriums, das die private und gesetzliche Krankenversicherung vereinheitlichen will. "Das ist ein Dammbruch Richtung Einheitsversicherung", gab er zu bedenken. Er befürchtet langfristig negative Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten.
Staatliche Eingriffe kontra demokratische Werte
Auch Kuno Winn, Vorsitzender der Ärztevereinigung Hartmannbund, sieht das Urteil ausgesprochen kritisch. Die Richter hätten nicht über den politischen Sinn oder Unsinn der Reform entschieden, so seine Meinung. Die Reform habe das zentrale finanzielle Problem der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gelöst, sondern nur festgezurrt. "Wenn der Staat derart massiv in private Geschäftsmodelle eingreifen darf, steht zu befürchten, dass der Gesetzgeber mit diesem Urteil im Rücken den Weg in die Einheitsversicherung weiter forciert ohne Rücksicht auf die wesentlichen Werte unseres freiheitlichen Gesellschaftssystems."






