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Krankenkassenbeiträge: Steuererleichterungen 2010

Donnerstag, 13. Nov 2008, 11:27
Im März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt, dass viel zu wenig von den Ausgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzbar ist. Das bedeutet einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Bald soll es mehr Steuererleichterungen für die Kassenbeiträge geben.

Bald soll es mehr Steuererleichterungen für die Kassenbeiträge geben.

Denn zum Existenzminimum gehören nach Ansicht der Richter nicht nur Wohnung, Kleidung und Nahrung, sondern eben auch die Vorsorge für Krankheit und den Pflegefall. Die entsprechenden Beiträge dürfen nicht mit Steuern belegt werden. Bis zum Jahresanfang 2010 ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Absetzbarkeit der Beiträge neu zu bestimmen. Nun gibt es offensichtlich bereits einen entsprechenden Entwurf, in dem die Belange der Versicherten sehr im Vordergrund stehen. Im Vorfeld der Diskussionen und Gespräche gab es Vorschläge, bei denen die Versicherten der Kranken- und Pflegeversicherungen schlechter abgeschnitten hätten.

Höchstsatz soll verdreifacht werden

Der "Focus" berichtet, dass es einen Referentenentwurf gibt, mit dem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) in einem "Bürgerentlastungsgesetz" die Steuerfragen zu Kranken- und Pflegeversicherung neu beantworten will. Im Moment können gesetzlich Versicherte 1.500 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Dieser Satz soll auf 4.500 Euro erhöht werden. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte im Grundsatz, dass ein solcher Entwurf auf den Weg gebracht worden sei, gab aber keine Einzelheiten bekannt. Er bestätigte jedoch, dass die Bürger mit diesem Entwurf wesentliche Entlastungen erfahren werden.

Zusatzleistungen nicht begünstigt

Laut "Focus" sollen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer 96 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge und die Beiträge zur Pflegeversicherung in ihrer Gesamtheit von der Steuer absetzen dürfen. Doch auch die privat Versicherten sollen von den neuen Regelungen profitieren. Sie können alle gezahlten Prämien von der Steuer absetzen. Auch die Ausgaben für die Versorgung der Kinder und mitversicherte Partner sollen steuerlich beachtet werden. Allerdings können die Zusatzprämien für die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer nicht beim Fiskus geltend gemacht werden. Die höheren Beträge sollen vom Arbeitgeber ab 2010 gleich beim Nettogehalt angerechnet werden.

Ausgleich für entgangene Steuern fraglich

Die steuerlichen Verbesserungen werden den Fiskus im Jahr 2010 mit 7,8 Milliarden Euro belasten, in den Folgejahren wird es sogar Steuerausfälle in Höhe von fast 9 Milliarden Euro geben. Wie der Ausgleich für die Mindereinnahmen aussehen wird, liegt noch völlig im Dunkeln. Es gab wohl Pläne, die besonders begünstigten Bevölkerungsgruppen an anderer Stelle durch Kürzungen zur Kasse zu bitten. Doch solche Pläne sind zumindest im Moment nicht mehr aktuell. Forderungen, die Neuregelungen im Hinblick auf die drohende Rezession bereits 2009 zu aktivieren, wollte die Regierungskoalition nicht folgen.




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