Versicherungsschutz
Krankenkassen: Viele Kinder ohne vollwertigen Schutz
Dienstag, 13. Jan 2009, 06:30
Viele Kinder sind nicht ausreichend krankenversichert.
Nach einem Bericht des "Spiegel" haben sehr viele Kinder keinen vollständigen Schutz durch eine Krankenversicherung. Wenn zum Beispiel Eltern ihre Krankenkassenbeiträge nicht zahlen, sind auch die mitversicherten Familienangehörigen betroffen. Diese Regelung wurde im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt. In solchen Fällen besteht lediglich ein eingeschränkter Schutz bei Notfällen, bei akuten Krankheiten und Schmerzen. Während des Gesetzgebungsprozesses zur Gesundheitsreform wurden einige Fälle von Verwahrlosung bei Kindern bekannt. Es gab Überlegungen, deshalb einen Zwang zu Vorsorgeuntersuchungen zu etablieren, doch dafür gab es keine Mehrheit. Die Regelung für Beitragsschuldner aber führt nun dazu, dass Kinder aus meistens wirtschaftlich schwachen Haushalten gar keine Vorsorge mehr in Anspruch nehmen können.
Beitragsrückstände zum Nachteil der Gemeinschaft
Wenn gesetzlich Versicherte zwei Monate mit ihren Beiträgen in Rückstand sind und trotz Mahnungen nicht zahlen, gilt lediglich ein eingeschränkter Krankenschutz. In der Schwangerschaft, bei Mutterschaft, bei akuten Erkrankungen und schmerzhaften Zuständen können diese Versicherten dann behandelt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sagen, dass zum größten Teil ehemalige Nichtversicherte in diese Gruppierung fallen. Bereits im März 2008 prangerte die AOK Rheinland an, dass ein Drittel der "Rückkehrer" ihre Beiträge nicht bezahlen würden. Wie üblich in solchen Konstellationen sind die Ehrlichen wieder die Dummen, denn sie müssen die Ausfälle mittragen. Auch wird der bürokratische Aufwand der Krankenkassen sehr viel teurer.
Gesundheitsfonds kontra Schuldeneintreiber
Die Gesundheitsreform trägt dazu bei, dass Beitragsschulden nicht mehr eingetrieben werden. Denn auch die Drohung mit dem Rauswurf bei Zahlungsrückständen verpufft wirkungslos, denn niemand darf mehr von der Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Gerade bei Geringverdienern ist auch ein Zwangsvollstreckungsverfahren oft erfolglos. Aber bis zum Start des Gesundheitsfonds lohnte es sich trotz allem für die Krankenassen, säumige Zahler auch massiv an ihre Zahlungsverpflichtungen zu erinnern. Doch in den Zeiten des Fonds bekommen die Krankenassen ihre Mittel vom Bundesversicherungsamt zugeteilt, Schuldner hin und Schuldner her. Die Motivation zu aufwendigen Eintreibungsverfahren geht so natürlich gegen Null.
Auf dem Rücken der Kinder
Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Kinder der säumigen Beitragszahler keinen vollständigen Krankenversicherungsschutz mehr haben. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs, hält es für grundfalsch, die Kinder für die Ausfälle und Versäumnisse ihrer Eltern zu bestrafen. Nachbesserungen oder gesetzliche Neuregelungen seien unbedingt nötig. Möglich sei der Weg über die Sozialämter.
Gesundheitsministerium wiegelt ab
Dagegen sagte Klaus Vater, Sprecher des Gesundheitsministeriums, dass nur Behandlungen und Leistungen verweigert würden, die aufgeschoben werden können. Danach werden beispielsweise nicht übernommen: Operationen, die verschoben werden können, Zahnersatz und Krankengeld oder Krebsvorsorgemaßnahmen. Jedoch würde "die Abwehr oder Linderung von akuten Krankheitszuständen" auch bei den Beitragsrückständlern weiterhin durchgeführt und gezahlt. Das Gesundheitsministerium ist der Meinung, das ein solches Vorgehen nichts mit "Minimalversorgung" bezeichnet werden könne. Zum Schutz der Kinder fordert Vater die Eltern in solchen Fällen auf, die Grundsicherungsämter zu konsultieren. Im Fall wirtschaftlicher Bedürftigkeit können Betroffene dort Hilfe bekommen.






