gesetzliche Krankenkassen

Krankenkassen: Pick-up-Stellen sollen erlaubt bleiben

Montag, 23. Mär 2009, 10:00
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stärken sowohl den Versandapotheken als auch den Pick-up-Stellen den Rücken. Die FDP will Rezeptsammel- und Abholstellen verbieten, die Linkspartei will den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ganz untersagen.
Sollten Medikamente übers Internet verkauft werden?

Sollten Medikamente übers Internet verkauft werden?

Zu den entsprechenden Anträgen, die die FDP und die Linkspartei gestellt haben, soll es am 25. März 2009 eine Anhörung geben. Der GKV-Spitzenverband erklärt in seiner Stellungnahme, dass die gesetzlichen Regelungen, denen die Pick-up-Stellen unterworfen sind, völlig ausreichend seien. Solche Stellen, die beispielsweise in Drogeriemärkten oder Kaufhäusern eingerichtet wurden, sammeln Rezepte und Bestellungen ein, die in den meisten Fällen an ausländische Versandapotheken geschickt werden. Ein paar Tage später können die bestellten Medikamente dann dort abgeholt werden. Die meisten Berufsverbände der Apotheker werden die beantragen Verbote unterstützen.

Pick-ups international gängige Praxis

Dagegen haben aus der Sicht der gesetzlichen Krankenkassen sowohl der Versandhandel als auch die Auslieferung von Medikamenten über eine Abholstation durchaus ihre Berechtigung. Diese besondere Art des Vertriebsweges sichert die Versorgung von Berufstätigen, sagt der GKV-Spitzenverband. Die Lieferung von Arzneien aus Versandapotheken scheitert oft daran, dass Berufstätige während der Zustellzeiten nicht zu Hause sind. Auch die Lagerung der Medikamente sei mindestens so sicher wie die Abgabe der Arzneimittel bei der Anschrift des Empfängers. Abholstellen seien ein international üblicher Standard, und die Gefahr der „Trivialisierung“ von Arzneimitteln sei ebenfalls nicht erkennbar. Es gibt für die gesetzlichen Krankenkassen keine Bedenken, wenn eine „Abholstation lediglich eine Versand- und keine Apothekenfunktion“ anbietet und ausübt.

Patientenverbände pro Abholstellen

Trotz einiger Bedenken wollen auch Patientenvertretungen nichts von einem generellen Verbot von Pick-up-Stellen hören. Die BAG Selbsthilfe verlangt, dass die Stellen hohen Qualitätsstandards unterworfen werden sollen, damit das Risiko mangelnder Versorgungsqualität minimiert wird. Der Patientenverband sieht darüber hinaus nicht nur Vorteile für Berufstätige. Die Abholstationen sind eine gute Alternative für Menschen, die keinen Internetanschluss haben. Die können aus diesem Grund die Dienste und die Vorteile von Versandapotheken nicht nutzen. Weil solche Menschen auch auf die örtlichen Apotheken angewiesen sind, sind die niedergelassenen Apotheken und die Pick-ups gleichwertige Möglichkeiten für Leute, die mit dem Internet nicht auf Du und Du stehen.

Apotheker und Politik: Gefährliche Vertriebswege

Und das sind die Gegenpositionen: Dem wachsenden Verkauf von Medikamenten über den Versandhandel steht der rheinland-pfälzische Apothekerverband mehr als skeptisch gegenüber. Die Sicherheit der Arzneimittel sei stark in Gefahr. Fälschungen würden Tür und Tor geöffnet, und ebenso wäre die unsachgemäße Behandlung sei sehr kritisch zu betrachten. „Die Kontrollstelle Apotheke fällt weg“, mahnte der Vorsitzende des Verbandes Hermann Keller. Auch die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin hält die Pick-up-Stellen für einen Irrweg. Dort gebe es weder Kontrolle noch Beratung. „Wir müssen hier eine Veränderung der gesetzlichen Grundlage bewirken“, so die Ansicht von Frau Dreyer. Anders der Drogistenverband. Er möchte die Abholstellen für seine Mitglieder reserviert wissen.




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