Gesundheitsreform

Krankenkassen locken Versicherte durch niedrige Tarife

Montag, 30. Apr 2007, 17:02
Am 1. April ist die neue Gesundheitsreform in Kraft getreten. Die Reform bringt viele Erneuerungen mit sich. Neben den verlockenden Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen ist einer der wichtigsten Kernpunkte die Versicherungspflicht. Jeder deutsche Bürger muss ab 2009 versichert sein.
Ab 2009 muss jeder deutsche Bürger versichert sein.

Ab 2009 muss jeder deutsche Bürger versichert sein.

Wer keiner Krankenkasse beigetreten ist, muss im Falle einer Krankheit, die Kosten nachträglich tragen und außerdem einen Säumniszuschlag zahlen. Um neue Kunden anzulocken versuchen viele gesetzliche Krankenkassen momentan ihre Angebote so verlockend wie möglich zu gestalten. Im Vordergrund stehen immer die niedrigen Tarife, die Sparmöglichkeiten und die vielen Varianten, mit deren Hilfe man eine individuelle und passende Krankenversicherung abschließen kann.Die meisten Versicherungsexperten warnen jedoch, man sollte auf diese günstigen Angebote nicht ohne Weiteres hereinfallen. Tarife sollten sorgfältig geprüft werden und keine voreiligen Entscheidungen getroffen werden. Die Kunden sollen vor allem abwarten bis alle Angebote von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt sind. Dann sollen sie mehrere Angebote unter die Lupe nehmen, sie miteinander vergleichen und diejenige auswählen, die ihren eigenen Bedürfnissen am meisten entsprechen. Bei Fragen oder Zweifel haben, ist es auch empfehlenswert, einen Experten um Rat zu bitten.Verwirrend können vor allem auch die durch die Gesundheitsreform neu entstandenen Tarife sein, da viele Versicherungsnehmer nicht wissen, welche Bedeutung diese neuen Modelle besitzen.

Wir fassen kurz zusammen:

Hausarzttarif:
Versicherte erhalten einen Bonus auf ihren Kassenbeitrag, wenn sie sich verpflichten, bei ärztlicher Behandlung zunächst den Hausarzt aufzusuchen. Wenn es notwendig ist, überweist der Hausarzt an weitere Fachärzte oder ins Krankenhaus.

Tarife für integrierte Versorgung:
Integrierte Versorgung (IV) bedeutet das niedergelassene Haus- und Fachärzte und stationäre Einrichtungen bei der Behandlung ihrer Patienten zusammenarbeiten.

Disease-Management-Programme:
„Systematische Behandlungsprogramme” bedeuten, dass chronisch Kranke eine Versorgung erhalten, die sie von Folgeschäden oder Verschlechterung ihrer Krankheit schützt. So können z.B. Diabetiker an regelmäßigen Kontrollen beim Augenarzt teilnehmen.

Selbstbehalt:
Versicherte, die diese Variante wählen verpflichten sich, einen Teil der medizinischer Behandlungen selbst zu bezahlen. Als Gegenleistung können sie verschiedene Prämien erhalten.

 




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