Alternativmedizin in der GKV

Gesetzliche Wahltarife im Test - Oft mehr Schein als Sein

Mittwoch, 24. Jun 2009, 06:30
Die Gesundheitsreform und im Besonderen das Wettbewerbsstärkungsgesetz hat den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, Wahltarife für ihre Mitglieder anzubieten. Das haben etliche Krankenkassen genutzt und bieten Wahltarife für Alternativmedizin an.
Wahltarife der GKV: Nicht alles Gold was glänzt.

Wahltarife der GKV: Nicht alles Gold was glänzt.

Im neuen Heft der Zeitschrift "Finanztest" werden entsprechende Wahltarife genauer betrachtet. Denn Kassenpatienten bekommen die Kosten für homöopathische oder anthroposophische Medikamente nicht ersetzt. Das gilt auch dann, wenn sie von einem Arzt verschrieben worden sind. Nach den Aussagen von Finanztest gibt es 17 Krankenkassen, die für diese Kosten Wahltarife anbieten. Die Beiträge werden dabei nicht prozentual vom Einkommen berechnet, sondern pauschal. Maßgeblich ist das Alter der Versicherten. Die Beiträge schwanken sehr stark, für einen 35jährigen verlangt die Techniker Krankenkasse 5,90 Euro, die Knappschaft hingegen 19,10 Euro im Monat.

Abwägen verhindert Überraschungen

Es ist nötig, einige Überlegungen anzustellen, bevor man sich für ein solches Angebot entscheidet. Die alternativen Arzneien sind in vielen Fällen nicht sehr teuer. Ein besonderer Wahltarif lohnt sich also nur für bestimmte, aufwendige Medikamente. Doch auch das will gut überlegt sein, denn selbst bei einem speziellen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkassen gibt es Begrenzungen. Es werden nur zwischen 80 und 90 Prozent der Kosten für alternative Medikamente übernommen, die AOK begrenzt zum Beispiel die Höhe der Kosten auf 180 Euro. Eine besondere Falle ist auch leicht zu übersehen: Ist ein bestimmtes Medikament auf der Negativliste zu finden, die der Gemeinsame Bundesausschuss erstellt hat, darf die gesetzliche Krankenkasse das Mittel gar nicht erstatten.

Alternative Therapiekosten

Doch der Knackpunkt bei den alternativen Wahltarifen liegt eigentlich woanders. Es sind die Behandlungskosten, die richtig teuer werden können. Zusätzliche Behandlungskosten für Alternativmediziner werden nicht in jedem Fall übernommen, und das trotz speziellem Wahltarif. Lediglich zehn der erwähnten 17 Krankenkassen übernehmen in den Wahltarifen Zusatzkosten, die bei der Behandlung durch einen Facharzt für Homöopathie anfallen. Die Leistungen von Heilpraktikern werden überhaupt nicht akzeptiert und gezahlt.

Drei Jahre festgesetzt

Ein Nachteil ist besonders gravierend, es ist geradezu ein Pferdefuß. Wenn man sich für einen Wahltarif einer gesetzlichen Krankenkasse entscheidet – ganz gleich für welchen – so ist man für drei Jahre an diese Krankenkasse gebunden. In diesem Zeitraum darf die Krankenkasse nicht gewechselt werden. Es ist auch nicht gestattet, sich von der gesetzlichen weg hin zur privaten Krankenversicherung zu orientieren. Das gilt auch dann, wenn alle Voraussetzungen zu einem Übertritt, beispielsweise die dreijährige Wartezeit mit einem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze, eigentlich erfüllt sind. Der Wahltarif verhindert das. Sogar das Sonderkündigungsrecht, das man in der GKV hat, wenn Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden, gilt für diese drei Jahre nicht mehr.

Private Zusatzversicherungen sind besser

Die Tester von „Finanztest“ kommen zu dem eindeutigen Schluss, dass private Krankenzusatzversicherungen wohl vielversprechendere Ansätze aufweisen. Vor allem dann, wenn man einen Heilpraktiker aufsuchen möchte oder auch andere alternative Therapien als nur die homöopathischen Medikamente und Behandlungen in Anspruch nehmen will, gilt die Priorität den privaten Krankenzusatzversicherungen. Will man günstige und passende Zusatztarife haben, bietet der Vergleich der verschiedenen Anbieter eine günstige Ausgangsposition für eine entsprechende Entscheidung.




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