Allgemeine Grundlagen
Die Sozialversicherung im Detail
Sozialversicherung in Deutschland
Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem, dessen Aufgabe es ist, den Lebensstandard und die gesellschaftliche Stellung des Versicherten in existenziellen Risikosituationen zu erhalten. Das Sozialversicherungssystem setzt sich aus fünf Zweigen zusammen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung. Die Krankenversicherung unterteilt sich wiederum in die Zweige gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherung. Die Sozialversicherung in Deutschland beruht auf den Prinzipien einer Solidargemeinschaft, sodass sich der Leistungsanspruch der Versicherten grundsätzlich nach deren Bedürftigkeit, nicht aber nach deren individuellen Risiken richtet.
Historie der deutschen Sozialversicherung
Das deutsche Sozialversicherungssystem wurde ursprünglich auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck am Ende des 19. Jahrhundert gegründet. Damit sollte die Existenzsicherung der Bürger durch den Staat gewährleistet werden. Schrittweise bildeten sich verschiedene Zweige der Sozialversicherung heraus: Zunächst die Krankenversicherung (1883), die Unfallversicherung (1884) und die Rentenversicherung (1889). Darüber hinaus folgten die Arbeitslosenversicherung im Jahre 1927 und 1994 die soziale Pflegeversicherung.
Grundprinzipien und Organisation
Die Sozialversicherung ist ein vom Staat geschaffenes Vorsorgesystem, das auf der Versicherungspflicht beruht. Dadurch sind grundsätzlich Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze zur Mitgliedschaft in der Sozialversicherung verpflichtet. Dies soll zum einen die Auslese der Versicherungen ihrer Mitglieder nach hohen bzw. niedrigen Gesundheitsrisiken vermeiden und zum anderen die Absicherung auch sozial schwacher Bundesbürger gewährleisten.
Die Träger der deutschen Sozialversicherung sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, sodass die Träger die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben in eigener Verantwortung erfüllen. Zudem sind jene Träger in Bundesverbänden zusammengeschlossen und unterstehen der Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Aufgabe dieser Ministerien ist es, die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Versicherungszweige zu erhalten, zu sichern und weiter zu entwickeln.
Die Finanzierung der Sozialversicherung erfolgt in erster Linie nicht durch Steuereinnahmen, sondern staatlich kontrolliert durch die Beiträge der Versicherungsnehmer und deren Arbeitgeber. Die Prämien der jeweiligen Sozialversicherung richten sich meist nach dem Bruttogehalt (bis zu einer spezifischen Beitragsbemessungsgrenze) des Versicherten. Die Auszahlung der Leistungen orientiert sich an den jeweiligen Tarifverträgen (z.B. bei Renten oder Krankengeld) oder werden reglementiert in Form von Sachleistungen an alle Versicherten gleichermaßen ausgeschüttet.
Die Zweige der Sozialversicherung
Das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland ist eines der leistungsstärksten Sozialsysteme der Welt. Die deutsche Sozialversicherung garantiert die soziale Sicherheit der Gesellschaft und stellt insbesondere für Arbeitnehmer einen umfassenden Schutz dar.
Das Sozialversicherungssystem setzt sich aus fünf Zweigen zusammen:
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Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Gewährleistung der existenziellen Sicherheit im Falle der Arbeitslosigkeit
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Die gesetzliche Rentenversicherung: Absicherung im Alter sowie im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und im Falle des Todes für Hinterbliebene
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Die gesetzliche Krankenversicherung: Gewährleistung und Wiederherstellung der Gesundheit, Linderung von Krankheitsfolgen
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Die gesetzliche Unfallversicherung: Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im Falle eines (Arbeits-) Unfalls
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Die gesetzliche Pflegeversicherung: Dauerhafte Absicherung sowie finanzielle Unterstützung pflegebedürftiger Menschen






