Allgemeine Grundlagen
Was steckt hinter der Gesetzlichen?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt und bestimmt die grundsätzlich gleichen Leistungsansprüche aller gesetzlich versicherten Personen. Die gesetzliche Krankenversicherung (abgekürzt als GKV) gehört neben der Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung zu den fünf Elementen des Sozialversicherungssystems. Jeder Bürger ist automatisch gesetzlich pflichtversichert, sofern er nicht die Voraussetzungen erfüllt, freiwillig in eine private Krankenversicherung eintreten zu können.
Leistungen der Krankenkasse
Grundsätzlich sind die sogenannten Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu ca. 90 Prozent identisch und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung sieht vor, jedem Patienten die gleiche medizinische Versorgung zu ermöglichen und unabhängig von den Beiträgen gleiche Leistungsansprüche zu garantieren. Neben den Pflichtleistungen gibt es die Mehrleistungen, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Die Mehrleistungen (auch Satzungsleistungen, weil diese in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse verankert sein müssen) variieren von Kasse zu Kasse. Meist handelt es sich um Boni (z.B. für Gesundheitsvorsorge oder die Gesundheitsförderung), Zuzahlungen für Kuren oder die häusliche Krankenpflege sowie Zusatzimpfungen oder Homöopathie.
Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland
Die gesetzliche Krankenversicherung ist fester Bestandteil einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet. In den derzeit 163 gesetzlichen Krankenkassen sind etwa 69,9 Millionen Menschen versichert, von denen rund 51,3 Millionen als Mitglieder mit eigenem Beitrag geführt werden. 1991 gab es noch 1.209 Krankenkassen in Deutschland.
Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat gemäß §1 SGB V die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Es wird daher bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen als notwendig und wirtschaftlich erachtet wird. Familienmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden.
Beitragssatz
Der Beitragssatz ist mit Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 angeglichen worden, d.h. Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen zahlen denselben Beitrag von 14,9 Prozent. Damit wird das in der Gesundheitsreform festgesetzte Leitsatz der gerechten Finanzierung bedient. Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,0 Prozent; 7,9 Prozent müssen die Arbeitnehmer zahlen. Außerdem müssen die Versicherten Zusatzbeiträge zahlen.






