Gesundheitsreform
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Eckpunkte der Gesundheitsreform
Am dem 01.01.2009 wurde die vorerst letzte Stufe der am 12. Juli 2006 beschlossenen Gesundheitsreform realisiert. Die in dieser Reform erarbeiteten Eckpunkte sollen als Grundlage eines entsprechenden Gesetzes dienen, welches die Finanzierung und die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems für die Zukunft sichert.
Die Durchsetzung der Gesundheitsreform hatte nicht nur bei den Patienten Ungewissheit hervorgerufen, sondern auch bei den Krankenkassen zu heftigen Reaktionen geführt.
Im Folgenden sind die 4 Säulen der Gesundheitsreform aufgeführt:
1. Allgemeine Versicherungspflicht
Seit dem 12.01.2007 ist jeder Deutsche Bundesbürger verpflichtet, sich zu versichern. Bis zu diesem Zeitpunkt galt lediglich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.975 Euro im Monat. Personen mit höherem Einkommen, Selbstständige oder Freiberufler waren vor dem Januar 2007 nicht verpflichtet einen Versicherungsschutz zu genießen.
Wer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, die Versicherungsbeiträge zu zahlen, kann von der Versicherung, auch von der Privaten, nicht mehr gekündigt werden. In diesem Fall leistet das Sozialamt die zu zahlenden Beiträge.
2. Verbesserung der medizinischen Versorgung
Bestimmte schwerwiegende Erkrankungen (zum Beispeil Krebs, Aids) dürfen in Krankenhäusern künftig ambulant behandelt werden, wodurch Betroffene eine bessere Versorgung erhalten. Des Weiteren erhält jeder Bundesbürger das Recht auf häusliche Pflege, sei es im Privathaushalt oder anderen Wohnformen. Die Krankenkassen müssen weitere Zusatzleistungen erbringen, zum Beispiel die Finanzierung empfohlener Impfungen, sowie notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren.
In Bezug auf Arzneimittel werden diese unabhängig geprüft. Des weiteren können die Krankenkassen nun selbständig Rabattverträge mit Pharmaunternehmen aushandeln. Für bestimmte, risikoreiche, teure Arzneimittel ist außerdem eine ärztliche Zweitmeinung erforderlich.
3. Modernisierung der gesetzlichen und privaten Kassen
Der Wettbewerb gesetzlicher sowie privater Krankenversicherungen soll gefördert werden, beispielsweise indem die Fusionierung unter den Kassen erleichtert wird.
Zusätzlich wurden eine Vielzahl von neuen Tarifen eingeführt, wie zum Beispiel der Hausarzttarif und Selbstbehalttarif - wer regelmäßig zu seinem Hausarzt geht bzw. einen Teil seiner ärztlichen Behandlungen selber trägt, erhält Prämien von seiner Krankenkasse.
Es wurden stärkere Anreize für ein vorsorgliches Verhalten der Versicherten geschaffen: Die regelmäßige Teilnahme an empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen ist Voraussetzung um im Falle einer chronischen Krankheit verminderte Zuzahlungen in Anspruch nehmen zu können.
Des Weiteren existiert anstelle von sieben nur noch ein Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Dieser entscheidet zum Beispiel über die Aufnahme von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der Kassen.
Innerhalb der privaten Krankenversicherungen wurde ab dem 01. Januar 2009 ein Basistarif geschaffen, welcher in seinen Beiträgen und Umfängen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen entspricht.
Insgesamt findet eine Entbürokratisierung statt, indem Abrechnungsverfahren vereinfacht und überflüssige Kontrollen abgebaut werden.
4. Der Gesundheitsfonds
Momentan fließen die Beiträge aller 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in einen Gesundheitsfonds. Seit dem 01. Juli 2009 liegt der einheitliche Beitragssatz, durch die Bundesregierung festgelegt, bei 14,9 Prozent des Bruttolohns, wobei maximal 3.750 Euro im Monat zu Berechnung berücksichtigt werden (Beitragsbemessungsgrenze).
Aus dem Fonds wird den Kassen das Geld zugewiesen, nämlich 186 Euro für jeden Versicherten. Je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand werden dann zusätzlich Zu- und Abschläge berechnet.
Krankenkassen, deren zugeteilte Mittel nicht ausreichen, können einen Zusatzbeitrag verlangen: Bis zu 8 Euro ohne Einkommensprüfung, gegebenenfalls bis zu einem Prozent des Einkommens. Bei dieser Gegebenheit gilt das Sonderkündigungsrecht des Kunden, der dadurch mit sofortiger Wirkung die Kasse wechseln kann.






