Gesundheitsreform

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Was Ärzte beachten müssen

Vergütung der Ärzte und Zahnärzte

Anstelle des bisherigen Punktesystems tritt nun die neue Vergütungsordnung (seit 1. Januar 2009). Diese sieht vor, jedem Punkt, den ein Arzt für eine Leistung erhält, einen bestimmten Euro-Wert zuzuordnen. In der Vergangenheit war die Ärztevergütung starken Schwankungen unterworfen – regional, aber auch zeitlich. So konnten Ärzte in bestimmten Regionen mehr verdienen als in anderen. Die Euro-Gebührenordnung soll die Honorare stabilisieren und so für mehr Planungssicherheit und Gerechtigkeit sorgen.

Die Ärzte-Gebührenordnung

Die neue Gebührenordnung ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Zunächst wurden feste Punktwerte festgelegt. Ab 2011 gibt es feste Euro-Beträge. Dann soll die Vergütung auf der Basis von Pauschalen funktionieren. Ärzte bekommen einen Pauschalbetrag für jeden Patienten zuzüglich Einzelleistungsvergütungen. Dieses System hat im Vorfeld zahlreiche Proteste auf Seiten der Mediziner hervorgerufen. Sie kritisierten, dass das Gesamtbudget gedeckelt und damit das Entgelt letztlich begrenzt bleibe.

Transparenz der Honorare

In der Vergangenheit haben die Kassen die Vergütung den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen der einzelnen Regionen zugewiesen, die dann das Geld wiederum an die Ärzteschaft weitergeleitet haben. So entstanden regional starke Schwankungen. Ein Arzt oder Zahnarzt konnte nur schwer vorhersehen, wie hoch seine Einnahmen für das nächste Quartal waren. Weitere Ungerechtigkeiten, wie die unterschiedliche Bezahlung unterschiedlicher Arztgruppen, wurden durch das neue System ausgeräumt.

Außerdem bestand die Gefahr der Unterversorgung von Regionen, in denen der Punktwert relativ niedrig war, weil immer mehr Ärzte abgewandert sind. Mit der Fixierung der Punktwerte soll dieser Trend gestoppt werden.

Versorgungspflicht im Basistarif

Bisher konnten Ärzte für Patienten im brancheneinheitlichen Standardtarif nur einen geringeren Honorarsatz geltend machen als für Vollversicherte. Das hat zu gewissen Benachteiligungen bis hin zur Abweisung der Standardtarif-Patienten geführt. Eine solche Abweisung ist nicht mehr möglich; Patienten im Standardtarif bzw. ab 01.01.2009 im Basistarif müssen auch von Kassenärzten versorgt werden.

Kassen tragen Morbiditätsrisiko

Steigt der Behandlungsbedarf aufgrund mehr älterer oder kranker Patienten (Morbidität), müssen die Kassen das Risiko dafür tragen, indem sie mehr Geld für die Behandlung zur Verfügung stellen.

Verordnung von Arzneimitteln

Grundsätzlich bleiben Vertragsärzte bei der Verschreibung von Medikamenten frei, es bedarf also keiner Genehmigung durch die Krankenkasse des Patienten. Dennoch kann eine Wirtschaftlichkeitsprüfung im Sinne der Arzneimittelverordnung vorgenommen werden.

Bei bestimmten Arzneien, die zur Spezialtherapie von schweren Erkrankungen verordnet werden, muss ab sofort eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden. Das soll einerseits den Therapieerfolg sicher stellen, andererseits für mehr Patientensicherheit sorgen (z.B. bei neuen und innovativen Präparaten).

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