Gesetzliche Krankenkasse

Homöopathie - die schonende Alternative

Homöopathie im Leistungskatalog

Das Naturheilverfahren Homöopathie bedeutet soviel wie „ähnliches Leiden“ und basiert auf der Ähnlichkeitsregel. Das bedeutet, dass das heilende Mittel die Symptome des der Krankheit beenden soll, gleichzeitig aber bei einem Gesunden genau diese Symptome hervorrufen würde. Die Zunahme von wildem Jasmin beispielsweise verursacht Fieber. Die Pflanze ist jedoch auch Inhaltsstoff von vielen Grippemitteln.

Es geht hierbei nicht um die schnelle Verschreibung von Medikamenten. Bei diesem Heilverfahren wird sehr genau auf den Patienten eingegangen, wie auf seinen Gemütszustand und alltägliche Gewohnheiten. Üblich ist daher eine ausführliche Anamnese (Beratung und Kennenlernen des Patienten).

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen

Der Zentralverein homöopathischer Ärzte hat mit den Krankenkassen, Apothekenverbänden, Kliniken und Vertragsärzten einen Vertrag abgeschlossen - Integrierte Versorgung in der Homöopathie. Ärzte können die Kosten für eine Behandlung an die Krankenkasse weitergeben. Für homöopathische Mittel müssen die Patienten jedoch weiterhin selbst aufkommen, ausgeschlossen sind Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren.

Krankenkassen, die an dem Vertrag teilnehmen:

Für die Einschreibung in den Vertrag der „Integrierten Versorgung“ muss der Patient einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Mitglied einer der oben aufgeführten Krankenkassen

  • der zuständige Arzt hat die Zusatzausbildung einer homöopathischen Behandlung und das sogenannte Homöopathie–Diplom sowie die Teilnahme am Vertrag erklärt.

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