Gesetzliche Krankenkassen

Antworten auf die häufigsten Fragen

Häufige Fragen (FAQ)

1. Warum wurden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. Juli 2009 gesenkt?

Genau genommen bleiben die Beiträge stabil. Allerdings hat die Bundesregierung im Zuge des Konjunkturpakets II beschlossen, einen Teil der Beiträge aus den Mitteln des Programms zu finanzieren. Damit sollen die Privathaushalte entlastet werden.

2. Stimmt es, dass Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben dürfen?

Ja. Die gesetzlichen Kassen bekommen ihre finanziellen Mittel je nach Anzahl und Kranken- bzw. Altersstruktur ihrer Versicherten aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen. Kassen, die mit diesen Mitteln nicht auskommen, müssen ihren Mehrbedarf über zusätzliche Beiträge ausgleichen. Dieser ist begrenzt auf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Ohne Einkommensprüfung können die Kassen maximal acht Euro im Monat nachfordern.

3. Darf ich meine Versicherung kündigen, wenn meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt?

Ja, die Kasse muss Sie sogar auf dieses Sonderkündigungsrecht explizit hinweisen. Wer von diesem Recht Gebrauch macht, muss allerdings einiges beachten. Sie müssen mindestens 18 Monate bei dieser Kasse versichert gewesen sein, müssen spätestens einen Monat vor Erhebung des Zusatzbeitrags die Kündigung einzureichen und müssen bereits die Zusage einer neuen Versicherung vorweisen können.

4. Können die gesetzlichen Kassen auch Prämien an die Versicherten ausschütten.

Grundsätzlich ja. Wenn die Krankenkasse mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ein Plus erwirtschaftet, sind Prämien an die Versicherten möglich. Allerdings muss die Kasse erst ihrer gesetzlichen Pflicht zur Bildung bzw. Auffüllung der Rücklagen nachkommen. Erst dann sind Prämienzahlungen möglich.

5. Woran sollte ich mich bei der Wahl der Krankenkasse orientieren; schließlich haben alle den gleichen Beitragssatz?

Mit der Vereinheitlichung des Beitragssatzes unterscheiden sich die Kassen hauptsächlich im Umfang des Zusatzangebots. Dieses kann stark variieren, sodass der Krankenkassenmarkt mit einer Vielzahl von möglichen Zusatztarifen für den Verbraucher oft schwer überschaubar ist. Es kommt bei der Wahl der Krankenkasse vor allem auf die individuelle Lebenssituation an, weshalb Information und Beratung unabdingbar geworden sind.

6. Ist es richtig, dass jeder eine Krankenversicherung haben muss?

Ja, seit 01. Januar 2009 muss jede Person krankenversichert sein (Krankenversicherungspflicht). Dabei ist es egal, ob man eine gesetzliche oder eine private Versicherung hat. Wer keine Versicherung hatte, wird der Gesellschaft zugeordnet, bei der er zuletzt versichert war. Private Versicherungsgesellschaften dürfen deshalb niemanden mehr abweisen.

7. Wie lange kann ich als Student Mitglied in der studentischen Krankenversicherung sein?

In der Regel endet die studentische Krankenversicherung mit der Vollendung des 30. Lebensjahrs oder dem 14. Fachsemester. Allerdings ist es möglich, eine Verlängerung zu beantragen, wenn „studienverlängernde“ Umstände nachgewiesen werden können. Das kann der Wehrdienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder auch Elternzeit sein. Die studentische Versicherung verlängert sich dann um den entsprechenden Zeitraum.

8. Kann ich mich von der Zahlung der Praxisgebühr befreien lassen?

Die Praxisgebühr ist eine Form der Zuzahlung und ist grundsätzlich von jedem Versicherten zu leisten. Allerdings sind Zuzahlungen auf maximal zwei Prozent (ein Prozent für chronisch Kranke) des Bruttoeinkommens begrenzt. Wird das überschritten, ist eine Befreiung möglich.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell befreit. Ausnahmen gelten zudem bei in der Schwangerschaft, bei Schutzimpfungen oder beim Zahnarzt, wenn danach keine Behandlung nötig ist.

9. Wann ist es sinnvoll eine private Zusatzversicherung abzuschließen?

Auch für gesetzlich Versicherte kann es sinnvoll sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Das gilt vor allem dann, wenn der gesetzliche Versicherungsschutz nicht mehr als ausreichend eingeschätzt wird. Vor allem die Zahnersatzversicherung oder die Krankenhauszusatzversicherung machen auch für gesetzlich Versicherte Sinn.

10. Seit der Gesundheitsreform liest man häufig, dass sich gesetzliche Kassen nur noch durch die angebotenen Leistungen unterscheiden. Anderswo liest man, dass der gesetzliche Leistungskatalog einheitlich ist. Was stimmt denn nun?

Beides ist richtig. Der Leistungskatalog der Pflichtleistungen ist gesetzlich verankert und daher für alle Krankenkassen verbindlich. Hier besteht etwa 90-prozentige Übereinstimmung zwischen den Kassen.

Seit mit der Gesundheitsreform der Beitrag vereinheitlicht wurde, können die Krankenkassen allerdings nur noch über zusätzliche Leistungen konkurrenzfähig sein. Das Angebot dieser Zusatzleistungen kann sich stark unterscheiden, weshalb viele Wahltarife angeboten werden.

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