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Fachwissen zu den Berufen
Krankenversicherung für Publizisten und Künstler
Künstler und Publizisten sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, sofern sie ihre Tätigkeit zum Erwerb ihres Einkommens ausüben. Für verdienende Publizisten und Künstler besteht gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz die Möglichkeit, Mitglied einer eigens für sie geschaffenen Sozialkasse, der Künstlersozialkasse (KSK), zu werden. Diese Kasse selbst ist kein Leistungsträger, sondern bezuschusst die Beiträge der Mitglieder zu einer Kranken,- Renten,- und Pflegeversicherung. Allerdings besteht in der KSK eine Geringfügigkeitsgrenze. Die jeweilige Person muss somit mindestens 325,00 Euro monatlich verdienen.
Als Künstler werden in Deutschland Personen verstanden, die bildende bzw. darstellende Kunst schaffen, ausüben oder lehren. Als Publizisten werden publizistisch tätige bzw. lehrende Schriftsteller und Journalisten bezeichnet. Beide Berufsgruppen werden in der Sozialversicherungskasse nur dann anerkannt, sofern die jeweilige Tätigkeit dauerhaft ausgeübt wird, um Einnahmen zu erzielen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Publizisten und Künstler sind grundsätzlich Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mitgliedern dieser Berufsgruppe steht es offen, welche gesetzliche Krankenversicherung sie wählen möchten. Entscheidend ist: Wer Mitglied der Künstlersozialkasse ist, erhält von dieser 50 Prozent der Versicherungsprämien (als Ersatz für den Arbeitgeberanteil). Hierfür gewährt der Bund einen Zuschuss von 20 Prozent. 30 Prozent werden zusätzlich durch Sozialabgaben von Unternehmen zugeführt, die künstlerische oder publizistische Arbeiten verwerten. Der Versicherte in der KSK hat die Berechtigung auf den gesamten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsanwärters. Dafür passt sich der Tarif den Einkommensverhältnissen jedes Versicherten an, was gerade für Künstler und Publizisten vorteilhaft sein kann, denn deren Einkommen ist oft stark schwankend. Der Einheitsbeitrag beträgt 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens bis zu einer Bemessungsgrenze von 45.000 Euro im Jahr.
Private Krankenversicherung
Sofern ihr Bruttoeinkommen 3 Jahre lang über einem Grenzbetrag von 4.162,50 Euro monatlich liegt, können sich freischaffende Künstler und Publizisten von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Diese Befreiung kann nicht widerrufen werden. Auch für die private Krankenversicherung gewährt die Künstlersozialkasse Beitragszuschüsse.
Eine private Krankenversicherung verspricht eine Vielzahl von Leistungen, welche genau an den Versicherten angepasst sind. Jedoch sind die Versicherungsprämien in dieser Versicherungsart abhängig vom Einkommen, Gesundheitszustand, Alter und dem gewählten Tarifmodell. Es gilt ebenso zu beachten, dass im Falle der Beendigung der selbständigen Tätigkeit, z.B. im Alter, der Beitragszuschuss der KSK zur privaten Krankenversicherung entfällt. Der Rentenversicherungsträger gewährt zwar Zuschüsse zur Rente. Hat man aber eine geringe Rente, sind die Zuschüsse auch entsprechend gering.
Zusatzversicherungen
Künstler und Publizisten werden als Angestellte betrachtet, obwohl sie im Gegenstand ihrer Arbeit Selbständige sind. Durch ihre Versicherungspflicht sind sie an die gesetzliche Versicherung gebunden. Doch gerade als Selbständiger kann dies ein Nachteil sein. Sobald eine Lücke im gesetzlichen Leistungskatalog entsteht, kann diese jedoch mit privaten Zusatzversicherungen geschlossen werden. So kann der Versicherungsschutz erheblich ausgebaut werden. Beispiele sind die Zahnzusatzversicherung oder die Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Besonders sinnvoll für Selbständige ist eine zusätzliche private Versicherung für Krankentagegeld, da die gesetzlichen Kassen nur bedingt Arbeitsausfälle im Krankheitsfall kompensieren.






