Adresse und Anschrift
IKK Hamburg
IKK Hamburg
Kieler Straße 464 - 470
22525 Hamburg
Telefon: 040/ 540 03-0
Fax: 040/ 540 03-333
Internetadresse: www.ikk-hamburg.de
Fusion
Die IKK Hamburg, die IKK Baden- Württemberg / Hessen, die IKK Sachsen und die IKK Thüringen fusionierten zum 1. Januar 2010 zur IKK classic.
Daten & Fakten
Die Innungskrankenkasse Hamburg wurde 1885 gegründet und besaß ihre Hauptverwaltungsstelle in der Hansestadt Hamburg. Sie beschäftigte vor der Fusion 200 Mitarbeiter, welche für insgesamt 80.000 Versicherte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zuständig waren. Das Unternehmen wollte seinen Kunden stets moderne und innovative Behandlungsmethoden zur Verfügung stellen und schloß hierfür in den Tarifverträgen eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen, wie Alternativmedizin, Vorsorgeangebote oder Rehabilitationsmaßnahmen ein. Zudem sollte durch ein gut geschultes Servicepersonal die fachgerechte Information und Beratung des Kunden gewährleistet werden, indem online, telefonisch oder persönlich, sämtliche Fragen beantworten werden. Durch ihre Internetpräsenz stellte die IKK-Hamburg außerdem durch ein Online-Magazin, welches für jeden Internetnutzer zugänglich war, eine Vielzahl von Auskünften bereit, sodass sich dieser stets über grundsätzliche Gesundheitsfragen, Gesundheitsreform und wesentliche Unternehmensbelange informieren konnte. Durch die Kooperation mit der SIGNAL IDUNA, dem Versicherer Karstadt-Quelle und dem Münchener Verein war es Kunden der IKK Hamburg möglich, diverse private Zusatzversicherungen abzuschließen, die den Versicherungskomfort ihrer Kunden steigern und eventuelle Leistungsdefizite ausgleichen sollte.
Leistungen
Die IKK Hamburg wollte ihren Versicherten einen umfangreichen Versicherungsschutz bieten, aus diesem Grund gewährleistete sie die Kostenübernahme in diversen medizinischen Leistungsbereichen. Dazu gehörten zum einen grundsätzliche Leistungen, wie sie durch den gesetzlich festgeschriebenen Leistungskatalog reglementiert wurden, wie zum Beispiel ärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen oder Arzneimittel, zum anderen wurden aber auch jedem Versicherten Spezialleistungen zugeschrieben, so etwa kostenlose Gesundheitschecks oder unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung der Sehhilfe. Eine Reihe von Wahltarifen, mitunter auch mit Selbstbehalt, ermöglichten es dem Versicherten, seinen Krankenversicherungsschutz individueller zu gestalten. Die Wahltarife gewährleisteten beispielsweise die Zahlung homöopathischer und anthroposophischer Heilmittel, welche bisher nicht im gesetzlichen Leistungskatalog aufgeführt sind.






