Adressen und Anschrift
Ersatzkrankenkassen (EKK)
Liste aller Ersatzkrankenkassen
Entstehung Ersatzkrankenkasse (EKK)
Die Begrifflichkeit der Ersatzkasse ist durch die Gründung des Sozialversicherungsgesetzes nach Bismarck entstanden. Damals wurde jeder versicherungspflichtige Bürger zunächst einer berufsständischen Versicherung (Primärkasse) zugeordnet. Dieser konnte sich jedoch ersatzweise in eine freiwillig organisierte Hilfskasse, d.h. einer Ersatzkasse versichern lassen.
Um die Jahrhundertwende gab es rund 1.500 Ersatzkassen in Deutschland. Um die Ersatzkassen effektiver zu gestalten, wurden gesetzliche Bestimmungen umgesetzt. Beispielsweise mussten Ersatzkassen mindestens 1.000 Mitglieder vorweisen und sich entweder auf Arbeitgeber oder Arbeitnehmer spezialisieren. Diese Bestimmungen wurden erst 1996 wieder aufgehoben. Somit kann sich heute wieder jeder Bundesbürger in einer Ersatzkasse versichern lassen. Gegenwärtig gibt es Deutschland sechs Ersatzkrankenkassen, die ca. 24 Millionen Deutsche versichern.
Verband der Ersatzkassen (VdEK)
Der erste Dachverband der Ersatzkassen wurde am 20. Mai 1912 in Eisenach als „Verband kaufmännisch eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ gegründet, der die politischen Interessen der Ersatzkassen vertreten sollte. Hieraus gingen später zwei Spitzenverbände hervor, die jeweils die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den Ersatzkassen vertraten.
Beide Verbände schlossen sich am 01. Januar 2009 wieder zu einem einheitlichen „Verband der Ersatzkassen (VdEK)“ zusammen. Aufgabe des Verbandes ist es, die Interessen (politisch und wirtschaftlich) der Mitgliedskassen auf Bundes- und Landesebene zu vertreten. Hierfür wird aus 30 ehrenamtlichen Vertretern der Verwaltungsräte der Ersatzkassen eine Mitgliederversammlung gegründet. Außerdem wird ein Gesamtvorstand gebildet, dessen Vorsitz der Verbandsvorsitzende erhält.






