Adressen und Anschrift
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
Liste aller Ortskrankenkassen
Entstehung Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) wurden um 1884 durch die Einführung des Krankenversicherungsgesetzes mithilfe Otto von Bismarcks gegründet. Träger der Krankenversicherungen waren damals die örtlich ansässigen Krankenkassen, die später das Unternehmen der Allgemeinen Ortskrankenkassen bildeten. 1885 waren bereits ca. 4,3 Millionen Menschen in einer örtlichen Krankenkasse versichert.
Heutzutage versichern die Allgemeinen Ortskrankenkassen etwa 24 Millionen Menschen. Das entspricht etwa einem drittel der deutschen Bevölkerung. Die AOK-Verbände beschäftigen rund 56.800 Mitarbeiter in über 1.250 Geschäftsstellen. Mit ca. 35 Prozent Anteil ist die AOK Marktführer der gesetzlichen Krankenkassen. Das Unternehmen AOK verbindet ein umfassendes Gesundheitsmanagement mit Wirtschaftlichkeit und kann dadurch dem Versicherten ein gefestigtes Qualitätsmanagement bieten.
AOK Organisation
Organisatorisch setzen sich die Allgemeinen Ortskrankenkassen aus verschiedenen Verbänden zusammen, deren Zuständigkeitsbereich weitgehend an den Bundesländern orientiert ist. Momentan gibt in der Bundesrepublik Deutschland von ehemals 300 Gemeinschaften noch 14 Verbände der AOK.
Die politischen Interessen der jeweiligen AOK-Gemeinschaften werden durch einen AOK-Bundesverband vertreten. Kern des Bundesverbandes ist ein Verwaltungsrat, der zu gleichen Teilen aus Versicherten und Arbeitgebern gewählt wird. Die AOK ist somit eine demokratische Gemeinschaft, die sich selbst verwaltet. Hierdurch möchte das Unternehmern die direkten Interessen der Versicherten und Arbeitgeber realisieren und sich kundenorientiert gestalten. Da die Allgemeine Ortskrankenkasse als Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes gelten, wurde zudem ein Aufsichtsrat des Bundesverband gebildet, der unter anderem Einfluss auf finanzielle Fragen sowie die Besetzung des geschäftsführenden Vorstandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen nimmt. Als Aufsichtsbehörde fungiert meist das Landes-Sozialministerium des jeweiligen AOK-Landesverbandes.






