Vergleich Private Krankenversicherung

private krankenversicherungen im vergleich


Krankenversicherung

Als Teil der Sozialversicherung ist die Krankenversicherung in Deutschland einer der fünf Säulen der gesetzlichen Schadensabsicherung. Daneben gibt es die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung. Letztere ist grundsätzlich an den Träger der Krankenversicherung angegliedert.

Gesetzlich oder Privat

Die Krankenversicherung besteht in Deutschland aus zwei Systemen: den gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung. Ende 2009 gab es rund 180 Krankenkassen mit insgesamt etwa 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Dem standen rund 47 private Krankenversicherungsunternehmen gegenüber. Diese hatten einen Bestand von rund 8,6 Millionen Vollversicherten.

Versicherungspflicht

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Für gesetzlich Versicherte gilt diese bereits seit April 2007, für privat Versicherte seit Januar 2009. Demnach muss jeder eine Krankenversicherung vorweisen können. Wer eine Versicherung zu spät abschließt, muss Beiträge rückwirkend nachzahlen und sogar mit Versäumniszuschlägen rechnen. In der privaten Krankenversicherung drohen sogar Leistungsausschlüsse.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich festgeschrieben und daher für die Versicherten aller Krankenkassen weitgehend identisch. Nur in einigen wenigen sogenannten Satzungsleistungen unterscheidet sich das Leistungsangebot. Die Beiträge werden anteilig vom Einkommen erhoben. Der einheitliche Beitragssatz wird anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu fast gleichen Teilen getragen.

Private Krankenversicherung (PKV)

Grundsätzlich unterliegt jeder der Pflicht der gesetzlichen Versicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich sich privat versichern zu lassen. Vorher muss die Befreiung von der gesetzlichen Versicherung beantragt werden. Einem solchen Antrag wird nur stattgegeben, wenn die Voraussetzungen zur Befreiung erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem eines der folgenden Kriterien.

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch andere Personengruppen privat versichern, dazu zählen Studenten, Schüler und sogar Arbeitslose. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings nicht ohne weiteres möglich.

Der Leistungskatalog ist meist umfangreicher als in der gesetzlichen Versicherung. Außerdem lassen sich die Versicherungsleistungen an den individuellen Bedarf anpassen. Wer Leistungen nicht in Anspruch nimmt, etwa weil er nicht krank war, kann einen Teil der Beiträge zurück erstattet bekommen. Die Beiträge sind unabhängig vom Einkommen, dafür aber vom Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn sowie dem Geschlecht des Versicherungsnehmers.

PKV-Vergleich Angestellte

Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro jährlich oder 4.162,50 Euro im Monat können eine private Versicherung wählen und Beiträge sparen. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden.

PKV-Vergleich Selbständige

Selbständige oder Gewerbetreibende unterliegen nicht der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze und können daher Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Es sind hohe Einsparungen möglich.

PKV-Vergleich Freiberufler

Auch Freiberufler unterliegen nicht der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze und können daher Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden.

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